Berlin:

Bundeskabinett beschließt Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)

Die Bundesregierung hat heute den Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
beschlossen. Der Bericht stellt den technischen Fortschritt, die neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse und den potenziellen Beitrag der Kohlendioxid-Abscheidung und – Speicherung (Carbon
Capture and Storage – CCS) für den Klimaschutz dar.


Die Bundesregierung muss den Evaluierungsbericht laut Gesetz alle vier Jahre vorlegen. Der heute
beschlossene Bericht betrachtet neben CCS auch Carbon Capture and Utilization (CCU). Im Gegensatz
zu CCS wird das CO2 bei CCU nicht gespeichert, sondern weiterverwendet – z. B. in der
Chemieindustrie. Darüber hinaus gibt der Bericht einen Ausblick auf die Carbon
Management-Strategie, die die Bundesregierung im kommenden Jahr erarbeiten will.
Für das Erreichen der Klimaneutralität haben Emissionsminderung und – vermeidung sowie die
Steigerung von Effizienz oberste Priorität. Zentral ist und bleibt die Dekarbonisierung. Die für
den Bericht ausgewerteten THG- Neutralitätsstudien aus dem Jahr 2021 sehen daneben die
Notwendigkeit, zum Erreichen unserer Klimaziele auch CCS und CCU einzusetzen. Dabei zeigt sich,
dass die Technik zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von CO2 bereits ausgereift und
erprobt ist. Jedoch steht der rechtliche Rahmen in Deutschland einem Einsatz der Technologien noch
im Weg, insbesondere mit Blick auf den leitungsgebundenen CO2- Transport. Aus diesem Grund spricht
der Evaluierungsbericht erste Empfehlungen aus, um den Rechtsrahmen entsprechend anzupassen und
beispielsweise den CO2-Transport und den Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur zu ermöglichen.
Auf Basis des Berichts wird die Bundesregierung im kommenden Jahr eine Carbon Management-Strategie
erarbeiten. Der Evaluierungsbericht benennt hierfür bereits zehn zentrale Handlungsfelder. So soll
die Strategie insbesondere die denkbaren Einsatzfelder für die Technologien näher bestimmen. Das
ist wichtig, weil für die Bundesregierung die Elektrifizierung, die Steigerung der Energieeffizienz
aber auch der Umstieg auf grünen Wasserstoff oberste Priorität haben. Anwendungsgebiete für CCS und
CCU müssen daher unter Berücksichtigung alternativer Klimaschutzoptionen herausgearbeitet werden.
Auch die Beantwortung der Frage, ob CO2 in DEU gespeichert werden soll, bleibt der Carbon
Management-Strategie vorbehalten.
Wegen des hohen öffentlichen Interesses und der Bedeutung des Themas wird die Erarbeitung der
Strategie von einem umfassenden Stakeholderdialog begleitet werden. Eine Auftaktveranstaltung mit
Vertretern aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Industrie fand bereits am 18. und 19.
Oktober im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz statt. Für die Fortführung des Dialogs
im kommenden Jahr wird der Teilnehmerkreis voraussichtlich nochmals erweitert, um alle Aspekte der
Technologien berücksichtigen zu können.
Den Evaluierungsbericht finden Sie hier.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221221-bundeskabinett-beschliesst-evaluierungsbericht-zum-kohlendioxid-speicherungsgesetz-kspg.html

Quelle: abo-bmwi.de

Von redaktion