Berlin:
Mehr Flächen für Wind an Land- Bundeskabinett verabschiedet Bilanzbericht zu Funknavigation
Das Bundeskabinett hat einen Bilanzbericht zum Thema Funknavigation im Kabinett verabschiedet. Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz hatten sich am 5. April 2022 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich
Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt, um kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land
zur Verfügung zu stellen. Ein Großteil der im April vereinbarten 9 Maßnahmen im Bereich
Funknavigation konnte erfolgreich umgesetzt werden. Diese Umsetzungsarbeiten stellt der heutige
Kabinettbericht dar. Der Bericht erfolgt gemäß § 99a Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2021),
nachdem die Bundesregierung dem Bundestag jährlich jeweils spätestens zum 31. Dezember einen
Funknavigationsbericht vorlegt.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Die gemeinsame Arbeit der letzten
Monate hat sich gelohnt. Dank der gemeinsamen Arbeit aller Akteure in den Ministerien, dem
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, der Deutschen Flugsicherung sowie der wissenschaftlichen
Unterstützung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konnten bis zum Jahresende fast
alle Maßnahmen vom April erfolgreich umgesetzt werden. Und diese Maßnahmen bringen uns wirklich
voran: Vor allem mit Halbierung der Abstände für den Anlagenschutz von Drehfunkfeuern von vormals
15 Kilometer auf jetzt 7 Kilometer werden Flächen frei für die Windenergie. So können etwa 4 bis 5
GW installierte Leistung im Bereich Windenergie an Land zusätzlich genehmigt und gebaut werden. Das
entspricht bei 4-5 Megawatt pro Neuanlage mehr als 1.000 neue Windenergieanlagen. Oder anders
formuliert: 5 GW erzeugen Strom, die grob dem Jahresverbrauch der Stadt Berlin abdeckt. Das ist ein
wichtiger Push für den Ausbau der Windenergie an Land“
Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing: „Wir müssen alle vorhandenen
Ressourcen für den Ausbau der erneuerbaren Energien nutzen. Und dabei müssen wir auch überkommene
Standards neu bewerten und an aktuelle Erkenntnisse anpassen. Ich freue mich, dass wir mit neuen,
wissenschaftlich geprüften Schutzbereichen ab sofort mehr Flächen für den Ausbau der Windkraft zur
Verfügung stellen können und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand bei der Genehmigung neuer Anlagen
reduzieren. Dieses Vorgehen ist eine Blaupause für viele andere Bereich, wo uns überkommene
Regularien davon abhalten alle Ressourcen zu nutzen.“
Das BMDV, das BMWK und die Deutsche Flugsicherung GmbH hatten am 5. April 2022 ein Paket von neun
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit der Belange der Windenergie an Land und der Belange von
Funknavigationsanlagen auf den Weg gebracht. Allein im Jahr 2022 hat das Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in
Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt.
Das Ziel ist es, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und gleichzeitig
mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen.
Wichtige wissenschaftliche Unterstützung kommt dafür von der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt.
Die konkreten Maßnahmen umfassen: Anlagenschutzbereiche werden verkleinert an Drehfunkfeuern vom
Typ DVOR (Abkürzung für Doppler Very High Frequency Omnidirectional Range)
Mit Stichtag 24. November 2022 wurden für 39 von insgesamt 40 DVORDoppler Very High Frequency
Omnidirectional Range-Funknavigationsanlagen die Anlagenschutzbereiche von 15 auf 7 km Radius
reduziert. Insgesamt sind damit die betroffenen Anlagenschutzbereiche um eine Fläche von rund
19.000 km2 bzw. um 75 Prozent reduziert worden.
Rückbau und Umbau von Drehfunkfeuern
Derzeit werden noch 52 Drehfunkfeuer betrieben. Nach den aktuellen Planungen werden bis 2030 19
Drehfunkfeuer stillgelegt. An weiteren Standorten ersetzt die DFS mit finanzieller Unterstützung
des BMWK bis zum Jahr 2025 acht ältere störanfällige Drehfunkfeuer durch modernere weniger
störanfällige Drehfunkfeuer.
Neue Berechnungsformel für Drehfunkfeuer vom Typ CVOR (Abkürzung für Conventional Very High
Frequency Omnidirectional Range).
DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen für eine eventuelle
Störung durch Windenergieanlagen ermöglicht.
Anhebung der Störobergrenze bei Funknavigationsanlagen
Zum 1. August 2022 wurde der bei Genehmigungsverfahren zulässige Störungsgrenzwert für
Windenergieanlagen an Land von 3° auf 3,6° erhöht. Die DFS setzt die neue Störobergrenze seit dem
1. August 2022 bei Genehmigungsverfahren ein.
Weitere Erhöhung des verfügbare Fehlerbudget
Das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget wurde am 1. August 2022 um 0,5° auf 1°
erhöht. Zusammen mit der Anhebung der Störobergrenze um 0,6° erhöht sich das Fehlerbudget bei
DVORDoppler Very High Frequency Omnidirectional Range insgesamt um 1,1° und bei CVORConventional
Very High Frequency Omnidirectional Range um 0,6°. Diese Maßnahmen dürften Zustimmungsfähigkeit von
Windenergieanlagen im Anlagenschutzbereich von Drehfunkfeuern deutlich erhöhen.
Den Kabinettbericht finden Sie hier.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/2022122118-mehr-flachen-fur-wind-an-land-bundeskabinett-verabschiedet-bilanzbericht-zu-funknavigation.htmlQuelle: abo-bmwi.de