Berlin:
Europäische Kommission legt Vorschlag für die Vereinheitlichung der Zertifizierung von CO2-
Entnahmen vor
Um die menschengemachte Klimakrise abzumildern und die Klimaziele von Paris einzuhalten, wird neben
der schnellen und drastischen Reduktion von Treibhausgasemissionen auch die Entnahme von CO2 aus
der Atmosphäre eine wichtige Rolle spielen, um die Klimaerwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu
begrenzen. Dies hat auch der Weltklimarat IPCC bestätigt. Um hierfür einen Anreiz zu schaffen und
EU-weit einheitliche Standards sicherzustellen, hat die Europäische Kommission heute im Rahmen des
Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter
Zertifizierungsrahmen für CO2- Entnahmen geschaffen werden soll. Die CO2-Entnahme soll durch
gezielte Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft („Carbon farming“), die langfristige Speicherung in
Produkten, und die sog. Technische CO2- Entnahme EU-weit standardisiert erfasst und verstärkt
angereizt werden. Um die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit eines solchen Systems zu
gewährleisten, braucht es klare und robuste Anforderungen an die Qualität der Zertifizierung der
CO2-Entnahme.
BMWK Staatssekretär Sven Giegold: „Die Minderung von Treibhausgasemissionen ist zentral, genügt
aber nicht mehr. Um das 1,5- Grad-Ziel zu erreichen, werden in der EU zusätzlich CO2-Mengen aus
der Atmosphäre entnehmen müssen. Dies muss nach strengen und transparenten Kriterien erfolgen, um
die richtigen Anreize für eine nachhaltige CO2-Entnahme zu setzen. Umso wichtiger ist es, dass die
Europäische Kommission nun erstmalig einen Vorschlag für ein europäisches Regelwerk zur Entnahme
von CO2 vorlegt. Hier sind sicherlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt. Die
Bundesregierung wird sich den Vorschlag nun genau anschauen.“
BMUV Staatssekretär Stefan Tidow: „Der vorgelegte Entwurf muss noch konkretisiert und
weiterentwickelt werden, damit wir Klima- und Biodiversitätsschutz sicher gewährleisten. Wir
brauchen für den Klimaschutz eine langfristige Transformation im Landsektor hin zu dauerhaften,
klimawirksamen und ökologisch sinnvollen Bewirtschaftungspraktiken. Es ist wichtig, dass
Fehlanreize, die die Klimaschutzwirkung der Natürlichen Ökosysteme weiter schwächen, vermieden
werden. Daran werden wir den Zertifizierungsrahmen messen und dafür werden wir uns einsetzen.“
BMEL Staatssekretärin Silvia Bender: „Die Stärkung der natürlichen Systeme zur Speicherung von
Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden, in Mooren und in Wäldern steht für uns im
Mittelpunkt. Es bestehen hier noch erhebliche Defizite. Wir setzen uns dafür ein, dass die
Verordnung uns dort einen großen Schritt weiterbringt. Dass wir die Klimaschutzziele auch im
Landnutzungssektor einhalten, ist für stabile Ernten und intakte Wälder, und damit für unsere
Ernährung und Holzversorgung, essentiell.“
Der Vorschlag der Europäischen Kommission beschränkt sich auf die Zertifizierung der
Kohlenstoffentnahme, ohne bereits nähere Festlegungen zu machen, wie die Anreizsysteme
ausgestaltet werden sollen. Es bleibt offen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur
Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Der Vorschlag skizziert vier Qualitätskriterien
(Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit) als Grundvoraussetzung für die
Zertifizierung von CO2- Einbindungen sowie den Zertifizierungsprozess.
Wichtige Fragen bleiben im Verordnungsentwurf bisher noch unbeantwortet. Insbesondere muss
sichergestellt werden, dass nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert werden und
Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme vermieden werden.
Grundsätzlich müssen hohe und robuste Standards für Entnahme eingehalten sowie die Vermeidung
von Doppelanrechnung sichergestellt werden. Diese und weitere Fragen müssen im weiteren Verfahren
geklärt werden, damit das System dem Klimaschutz und der Erreichung anderer Nachhaltigkeitsziele,
insbesondere dem Biodiversitätserhalt, zugutekommt und auch international neue Standards setzt.
Klar ist auch, dass es nach wie vor unverzichtbar zur Erreichung von Klimaneutralität ist,
Emissionen drastisch zu mindern. Es ist jedoch zusätzlich notwendig, die Entnahme von CO2 aus der
Atmosphäre verstärkt in den Blick zu nehmen, um unvermeidbare Restemissionen auszugleichen. Diese
Restemissionen sollen unter anderem durch die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre sowie die
Speicherung in geologischen Formationen, Ökosystemen oder langlebigen umweltverträglichen
Produkten ausgeglichen werden. Deutschland hat sich für das Jahr 2045 zur Treibhausgasneutralität
verpflichtet, die EU für das Jahr 2050. Nach 2050 soll die deutsche Treibhausgasbilanz dann sogar
einen negativen Saldo ausweisen.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221201-europaische-kommission-legt-vorschlag-fur-die-vereinheitlichung-der-zertifizierung-von-co2-entnahmen-vor.html
Quelle:abo-bmwi.de