München:

Bayern fordert Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen / Antrag bei der Justizministerkonferenz / Justizminister Eisenreich: „Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Familien und Senioren das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können.“

Wohnraummangel und Mietpreisanstieg bleiben eine große Herausforderung unserer Zeit. Bayern setzt sich dafür ein, stille Wohnraumreserven zu nutzen. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Viele Mieterinnen und Mieter bleiben bis ins hohe Alter in den Wohnungen, die sie früher mit der ganzen Familie bewohnt haben. Dabei wünschen sich laut Studien viele ältere Mieterinnen und Mieter den Umzug in eine kleinere, bedarfsgerechte Wohnung. Was sie abschreckt, sind höhere Mieten. Viele haben noch günstige Altverträge und können oder wollen sich die aktuellen Mieten, die sie bei einem neuen Mietvertrag zahlen müssten, schlicht nicht leisten. Deshalb wollen wir einen rechtlichen Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen schaffen.“

Bayern bringt dazu einen Antrag, dem Hamburg beigetreten ist, bei der 93. Justizministerkonferenz in Berlin am 10. November ein. Ziel ist es, eine Regelung zur zusätzlichen Entlastung der Wohnungsmärkte zu schaffen. Minister Eisenreich: „Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Familien und Senioren das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Die in vielen Mieterhaushalten vorhandenen stillen Wohnraumreserven sind dabei ein bislang zu wenig beachteter Ansatzpunkt.“ Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir sorgen damit für eine zusätzliche Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Wir unterstützen so Menschen, die in eine kleinere Wohnung ziehen wollen, und nehmen Druck vom Wohnungsmarkt insgesamt. Wir wollen, dass hier eine klare, rechtssichere und verlässliche Regelung geschaffen wird. Möglich wäre eine Regelung, die Mieterinnen und Mieter, die in eine kleinere Wohnung zum Beispiel in derselben Wohnanlage eines Großvermieters wechseln wollen, Bestandsschutz hinsichtlich des Mietniveaus gewährt.“

Laut Studien bietet die Erleichterung von „Umzügen im Alter“ vor allem in Großstädten großes Potenzial, um zusätzlichen Wohnraum insbesondere für Familien verfügbar zu machen. Eisenreich: „Ich möchte einen Anreiz für alle umzugswilligen Mieter schaffen, nicht benötigten Wohnraum freizugeben. Deshalb schlage ich ein gesetzliches Wohnungswechselmodell vor, von dem alle Seiten profitieren können.“ Der Vorteil für den Mieter, der sich verkleinert: Die neue Anfangsmiete bleibt auf den bisherigen Quadratmeterpreis beschränkt. Der Vorteil für den Vermieter: Er kann sogar wirtschaftlich profitieren, wenn er dann statt einer kleinen Wohnung eine größere Wohnung neu vermieten kann.

Eine vergünstigte Neuvertragsmiete scheitert bislang häufig an internen Wirtschaftlichkeits- und Gleichbehandlungsvorgaben von Wohnungsbaugenossenschaften und anderen Großvermietern. Minister Eisenreich: „Jetzt ist Berlin gefordert. Ich fordere den Bundesjustizminister auf, den Vorschlag zeitnah umzusetzen.“

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion