München:
Entlastung des mittelständischen Braugewerbes Aiwanger: „Dauerhaft gesenkte
Biersteuer für unsere kleinen und mittleren Brauereien ist ein Erfolg
bayerischer Politik“
Bayerns Wirtschaftsminister
Hubert Aiwanger hat die dauerhafte Absenkung der Steuersätze
der Biersteuermengenstaffel für kleine und mittlere Brauereien
auf das Niveau des Jahres 2003 begrüßt. Aiwanger: „Das
Beharren der bayerischen Politik auf eine dauerhafte Entlastung unseres
mittelständischen Braugewerbes war von Erfolg gekrönt. Ich freue
mich für unsere kleinen und mittleren Betriebe.“
Ende Oktober 2022 war das Achte Verbrauchsteueränderungsgesetz
im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderung sieht die
dauerhafte Absenkung der Biersteuer ab Januar 2023 vor. Bislang waren die
Sätze nur befristet bis Ende 2022 reduziert. Die Biersteuer ist
eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf Bier und Biermischgetränke
aufgeschlagen wird. Die Höhe richtet sich auch nach der Größe
der Brauerei. Aiwanger:
„Die Herausforderungen, denen sich das Braugewerbe gegenübersieht,
sind groß. Die Folgen der Corona-Krise sind noch nicht überwunden,
der Ukrainekrieg und die drastisch gestiegenen Energiepreise stellen die
Betriebe vor enorme Probleme. Hinzukommen Ressourcenknappheit, wie beispielsweise
CO2 als wichtiges Prozessgas, und Konsumzurückhaltung, die den Unternehmen
zu schaffen machen. Die Entlastung bei den Biersteuersätzen kann diese
ganzen Probleme zwar nicht wettmachen. Aber sie kann die Belastungen zumindest
abmildern. Und sie gibt den vielen kleinen und mittleren Betrieben eine
Zukunftsperspektive, die für den Erhalt der Biervielfalt in Bayern
und damit auch für die im In- und Ausland geschätzte bayerische
Gemütlichkeit und Lebensfreude so wichtig ist.“
Quelle: stmwi.bayern.de