Berlin:
Zum Start des Digital Market Acts: BMWK startet Konsultation zu Erfahrungen mit digitalen
Plattformen
Am 12. Oktober 2022 wurden der „Digital Markets Act“, das Gesetz über digitale Märkte (DMA), im
Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt damit in Kürze in Kraft. Mit dem Digital Markets Act
(DMA) hat sich die Europäische Union auf strenge Wettbewerbsregeln für die großen Plattformen auf
digitalen Märkten geeinigt. Damit die neuen Regeln ihre volle Wirkung entfalten können, haben
Unternehmen und die Zivilgesellschaft die Möglichkeit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz unter der E-Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de Verhaltensweisen großer digitaler Akteure zu
melden, die die EU-Kommission vorrangig mit dem DMA abstellen sollte. Das Bundeskartellamt wird die
EU-Kommission bei diesem Prozess unterstützen. Das BMWK möchte Ihnen daher konkret die befristete
Möglichkeit einräumen, unter der E-Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de Stellungnahmen abzugeben. Weitere
Informationen finden Sie hier auf der Seite des BMWK.
Hierzu der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold: „Mit
dem Digital Markets Act treten nun wegweisende Regeln für faire digitale Märkte in Kraft. Die
großen Plattformunternehmen werden damit in Zukunft klaren und strengen Regeln unterworfen und
können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen. Zu lange haben die großen
Digitalriesen den Markt dominiert, so dass es neuen Playern fast unmöglich war, Fuß zu fassen. Auf
den Plattformen wurden aktive Unternehmen immer wieder mit unfairen Regeln konfrontiert. Damit sich
die EU-Kommission bei der Durchsetzung auf besonders häufige oder besonders schwerwiegende Verstöße
konzentrieren kann und so möglichst schnell kleine und große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und
Verbraucher profitieren können, bitten wir um Unterstützung. Wir starten einen Aufruf und bitten
Betroffene, uns von negativen Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen, die zukünftig nach dem
Digital Markets Act verboten sein könnten, zu berichten.“
Die EU-Verordnung zum „Digital Markets Act“ ist in dieser Form ein Novum. Mit dem DMA wird ein
neues Instrument für mehr Wettbewerb auf Plattformmärkten geschaffen. Dazu sieht der DMA einen
Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen vor. Zuvor gab es nur in Deutschland mit dem
GWB-Digitalisierungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, vergleichbare Regelungen. Die
Bundesregierung hat sich erfolgreich für einen strengen DMA eingesetzt. Fairer Wettbewerb auf
digitalen Märkten sowie zwischen digitalen und traditionellen Geschäftsmodellen sind eine Priorität
des BMWK in seiner wettbewerbspolitischen Agenda.
Die Regeln des DMA gelten unmittelbar. Sobald die EU-Kommission ein Unternehmen als Gatekeeper
benannt hat, muss es hinsichtlich der benannten Dienste alle Verpflichtungen spätestens nach Ablauf
der Umsetzungsfrist einhalten. Ob dies geschieht, wird durch die EU-Kommission überwacht. Dies ist
in Anbetracht der vielen Verhaltenspflichten und der erwarteten Anzahl der Gatekeeper eine komplexe
Aufgabe. In der Anfangsphase kann diese am besten gelingen, wenn die EU-Kommission nach
Inkrafttreten des DMA und Benennung der Adressaten ein besonderes Augenmerk auf Praktiken wirft,
die besonders häufige oder besonders schwerwiegende DMA-Verstöße darstellen könnten. Um solche
Bereiche und Verhaltensweisen zu identifizieren, möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) auf einen möglichst breiten Erfahrungsschatz von Unternehmen und deren
Verbänden, von Expertinnen und Experten, von akademischem Know-how und nicht zuletzt auch von
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Verbraucherschutzorganisationen zurückgreifen.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221013-zum-start-des-digital-market-acts.html
Quelle:abo-bmwi.de