München:
Wirtschaftsminister begrüßt geplante Ertragsteuerbefreiung
für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Aiwanger: „Pläne des
Bundesfinanzministers sind ein dringend nötiger Befreiungsschlag – Gewerbe
braucht noch Nachbesserungen“
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt die Pläne von
Bundesfinanzminister Christian Lindner, kleine Photovoltaik-Anlagen bis
30kWp installierter Leistung auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden
von der Ertragsteuer zu befreien. Zudem soll es Erleichterungen für
Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude sowie einen
Entfall der Umsatzsteuer bei Lieferung und Installation von PV-Dachanlagen
für bestimmte Bereiche geben. Aiwanger: Bayern setzt sich seit langem gegenüber dem Bund
für eine bürgerfreundliche Lösung bei der Besteuerung von
kleinen Photovoltaik-Anlagen ein. Endlich greift Bundesfinanzminister Christian
Lindner unseren Vorschlag auf. Das ist ein dringend nötiger Befreiungsschlag
und wird den Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen beschleunigen.
Wir befinden uns mitten in der schwersten Energiekrise der vergangenen
Jahrzehnte. So wie die Länder muss auch der Bund seine Handlungsspielräume
nutzen, um die Unternehmen und Bürger von unnötigen bürokratischen
Fesseln zu befreien, damit noch mehr Sonnenstrom auf dem eigenen Dach erzeugt
werden kann. Bereits im November 2021 hat der Bundesrat einer gemeinsamen Forderung von Bayern
und Hessen nach einer Ausweitung der ertragsteuerlichen Befreiung von PV-Anlagen
bis 30 kWp zugestimmt. Dies wurde von der Bundesregierung trotz weiterer
bayerischer Initiativen nicht aufgegriffen. Dazu erklärte Aiwanger:
Erst jetzt scheint die Ampel zu realisieren, wie dringlich es ist,
den Solarausbau zu forcieren. Die geplanten steuerlichen Entlastungen machen
private Investitionen in grünen Strom noch attraktiver. Jetzt müssen
den Ankündigungen aber auch rasch Taten folgen. Gerade bei gewerblichen PV-Anlagen sind die Pläne aus Berlin aber
noch nicht ausreichend. Der Wegfall der steuerlichen und bürokratischen
Hürden bei kleinen Privaten ist ein richtiger Schritt. Bei gewerblichen
PV-Anlagen sind aber noch weitere Hürden abzubauen. Hier muss die
Ampel unbedingt nachlegen. Gewerbebetriebe und Mittelständler brauchen
ebenfalls mehr Ellenbogenfreiheit, auch in steuerlichen Fragen, damit sie
nicht jeden Monat mit spitzem Stift nachrechnen müssen und beim Steuerberater
sitzen. Wichtig ist, dass es gerade auch bei Eigenverbrauch weitergehende
Erleichterungen gibt sagte der Staatsminister.
Das Bundesfinanzministerium plant zudem,
bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern die
Umsatzsteuer auf Null zu senken, wenn die Anlagen auf oder in der
Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen
Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt
werden Davon sei auszugehen, wenn die PV-Anlage nicht mehr als
30 Kilowatt Leistung hat. Dies dürfte die Umsetzung von PV-Projekten
erheblich erleichtern. Die neuen EU-rechtlichen Grundlagen erlauben einen
Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug.
Quelle:stmwi.bayern.de