Berlin:
E-Auto-Förderung ab September 2023 für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen
Ressortabstimmung zum novellierten Umweltbonus eingeleitet
Heute hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf der novellierten
Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der
Bundesregierung gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung
am 26. Juli 2022 verständigt hatte.
Neu ist, dass ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen
weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ab 2023 fokussieren wir uns bei der
E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den
Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim
Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen. Daher sollen ab
September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein.
Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle – insbesondere
auch beim Klimaschutz.“
Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der
Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend wird die
novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zum Umweltbonus finden Sie hier.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220811-e-auto-forderung-ab-september-2023-fur-privatpersonen-und-gemeinnutzige-organisationen.html
Quelle:abo.bmwi.de