Berlin:
Grünes Licht für grüne Fernwärme: Europäische Kommission genehmigt Förderprogramm zur
Dekarbonisierung von Wärmenetzen
Das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf
Treibhausgasneutralität und zum Neubau neuer klimaneutraler Netze hat heute grünes Licht aus
Brüssel bekommen. Die Europäische Kommission genehmigte die Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze (BEW) beihilferechtlich. Die Förderung kann damit Mitte September starten.
Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck:
„Das ist eine gute sehr Nachricht. Grüne Fernwärmenetz sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale
Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu
reduzieren. Über sie können sich in Zukunft viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger
Wärme versorgen – gespeist aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aus industriellen Prozessen. Vor
allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale
Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Viele Kommunen stehen in den
Startlöchern, um die Wärmeversorgung umzustellen. Mit dem Go aus Brüssel für das Förderprogramm
können sie jetzt loslegen.“
Aktuell dominieren fossile Energieträger die Wärmeversorgung in Deutschland. Fast die Hälfte der
deutschen Haushalte heizt noch mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Für den
klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung spielen Wärmenetze daher eine wichtige Rolle. Sie können
Umgebungswärme durch den Einsatz von Großwärmepumpen nutzbar machen, erneuerbare Wärme etwa aus
Sonnenenergie und Erdwärme wie auch industrielle Abwärme einbinden und an Haushalte verteilen. Vor
allem in Städten, aber auch dort im ländlichen Raum, wo die Siedlungsdichte einen wirtschaftlichen
Betrieb zulässt, ist der Anschluss an ein Wärmenetze die beste Lösung, wenn Öl- und Gasheizungen
ausgetauscht werden.
„Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze setzen wir Anreize und stellen planbare
finanzielle Unterstützung für den langfristigen Umstieg bereit“, sagte Habeck. Die Förderung
richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene
Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze
erhalten können. So kann künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse
erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über
Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf Erneuerbare Energien und Abwärme umstellt. Der Umbau der
Wärmeversorgung wird neben den Förderprogramm flankiert mit einer flächendeckenden kommunalen
Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung.
Die BEW setzt gezielte finanzielle Anreize für Wärmenetzbetreiber in neue Wärmenetze zu investieren
und bestehende Netze so umzubauen, dass sie zunehmend durch Wärme aus erneuerbaren Energien und
Abwärme gespeist werden. Dabei werden Heizwerke und Heizkraftwerke, die Gas und Kohle verbrennen,
schrittweise durch erneuerbare Wärmeerzeugung ersetzt.
Zur Förderung im Einzelnen:
Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger
Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die
Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.
Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze
und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.
Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise
sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen
Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in
Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung
aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe
Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur
Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine
Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.
Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel,
Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung
nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein
Transformationsplan erforderlich.
Der Förderstart ist für Mitte September vorgesehen.
Insgesamt stehen rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie wird
die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.
Weitere Informationen:
Nach ersten Schätzungen legte die Wärmenutzung aus Solarthermieanlagen (plus 9 Prozent) und
Wärmepumpen (plus 8 Prozent) im ersten Halbjahr 2022 gegenüber 2021 zu.
Die Nutzung von Holz (minus 6 Prozent) und Biogas (minus 6 Prozent) war rückläufig. Insgesamt lag
die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich bei knapp 116 TWh im ersten Halbjahr 2022 –
witterungsbedingt etwa 4 Prozent weniger als 2021. Auch der Anteil fossiler Energieträger ging
witterungsbedingt wegen des milden Winters zurück. Wegen der steigenden Kosten für Öl und Gas wird
2022 von einem höheren Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme
ausgegangen.
Halbjahreszahlen der AG-Energiebilanzen finden Sie hier.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220802-grunes-licht-fur-grune-fernwarme.html
Quelle:abo-bmwi.de