Berlin:

Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2023

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen. Kleine
und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und
Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten. Dem deutschen Mittelstand
steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges
Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und
Beteiligungskapital gehören zu einem der wichtigsten Instrumente der deutschen
Wirtschaftsförderung. Mittelständische Unternehmen brauchen jetzt, wo die Corona-Pandemie immer
noch nicht vollständig überstanden ist und wir zusätzlich in einer ernsten und angespannten Lage am
Gasmarkt sind, ein ausreichendes Kreditangebot zu angemessenen Konditionen.“

Durch die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung von ERP-Sondervermögen und KfW
zu Beginn des Jahres 2022 werden kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Alter, d. h. nicht
nur Gründungen, finanziert. Damit profitiert eine sehr viel breitere Zielgruppe von Unternehmen von
den ERP-Förderkrediten, welche von der KfW angeboten werden.

Eine funktionierende Versorgung des deutschen Mittelstands mit günstigen Krediten und
Beteiligungskapital ist Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen Chancen nutzen, Investitionen
zukunftsorientiert anzugehen und damit auch die Transformation hin zu einer nachhaltigen, digitalen
Wirtschaft aktiv zu gestalten.

Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierung,
mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsfinanzierung
einschließlich Digitalisierung, Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Das Finanzierungsförderangebot des ERP-Sondervermögens liefert einen wichtigen Beitrag, um die
Investitionstätigkeit des deutschen Mittelstandes wirksam anzuschieben und seine
Wettbewerbsfähigkeit durch Zukunftsinvestitionen zu stärken.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220727-bundeskabinett-beschliesst-mittelstandsforderung-aus-dem-erp-sondervermogen-fur-das-jahr-2023.html

Quelle:abo-bmwi.de

 

Von redaktion