Berlin:

Der Wärmewende neuen Schub verleihen
BMWK und BMWSB leiten öffentliche Konsultation zum Umstieg auf erneuerbare Wärme ein

Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer
Energien betrieben werden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat
die Koalition bereits am 23. März 2022 entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1.
Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll. Das trägt
nachhaltig dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Konfliktregionen zu beenden
und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit
dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Konzept erarbeitet, das
im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den nächsten Wochen mit den betroffenen Akteuren
diskutiert werden soll.


Der damit verbundene Umbau der Wärmeerzeugung ist mit großen und zahlreichen Herausforderungen
verbunden – aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen
Situation der Eigentümer und den Auswirkungen auf die Mieter. Die nun anstehende öffentliche
Konsultation ist daher von zentraler Bedeutung, um Ideen einzusammeln und unterschiedliche
Interessen angemessen bei der gesetzlichen Verankerung des Konzeptes im Gebäudeenergiegesetz zu
berücksichtigen.
Die Umsetzung dieser wichtigen Vorgabe des Koalitionsvertrages soll neuen Schwung für die
Wärmewende bringen. Der Ukrainekrieg und die derzeitige Energiekrise zeigen deutlich, wie dringlich
eine Trendwende auf dem Heizungsmarkt hin zu erneuerbarer Wärme ist, nicht nur aus
Klimaschutzgründen, sondern auch um die Versorgungsicherheit und bezahlbare Heizenergiepreise zu
gewährleisten.
Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt,
die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, insb.
aus Russland. Über 410 TWh Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt.
Dies sind über 40 Prozent des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite
deutsche Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70
Prozent.
Das Konzept wird nun breit mit der Zivilgesellschaft konsultiert, unter anderem mit Immobilien-,
Mieter-, Sozial-, Verbraucher und Umwelt- Verbänden. Die Konsultation dauert sechs Wochen, bis zum
22. August. Auf Basis der Ergebnisse werden BMWK und BMWSB einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der
neuen Vorgaben erstellen.
Das gemeinsame Konzept finden Sie hier.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220718-der-warmewende-neuen-schub-verleihen.html

Quelle:abo-bmwi.de

Von redaktion