München:
Merk: „Die Zahlen zwingen zum Handeln!“

Angesichts der heute bekannt gewordenen Zunahme
der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach
der Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2011 um 4,9
% erinnert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk
an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen
für den sexuellen Kindesmissbrauch. „Eine Verlängerung
der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 10 bzw.
20 auf 30 Jahre ist unabdingbar“, so Merk. „Zudem fordere
ich, dass die strafrechtliche Verjährung bei Taten
des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung
des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des
Opfers ruht. Den Opfern muss eine möglichst große
Chance gegeben werden, ihr Trauma vor Verjährungseintritt
so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung
über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich
ist. Es gibt Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen
Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten
noch minutiös schildern können. So sehr hat sich
das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn
die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich
die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in
Sicherheit wiegen können.“

 

Aus
der aktuellen Kriminalitätsstatistik geht zudem eine
dramatische Zunahme des Besitzes und der Beschaffung
von Kinderpornografie um 23,3 Prozent hervor. Angesichts
dessen hält Merk die immer noch ausstehende Vorratsdatenspeicherung
für unabdingbar. „Ein wichtiges Mittel der Verbreitung
ist nach wie vor das Internet“, so Merk. „Um den Tätern
hier auf die Spur zu kommen, brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung.
Die Zahlen dulden kein weiteres Zuwarten. Jedem dieser
Fälle liegt ein Missbrauch von Kindern zugrunde –
zum Schutz dieser Kinder müssen wir hier endlich handeln“,
so Merk.

Quelle:stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion