Berlin:
Bundeskabinett billigt erleichtertes Vergaberecht – Schnellere Vergaben für die Bundeswehr
Vor wenigen Tagen haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat den Weg für das „Sondervermögen
Bundeswehr“ frei gemacht. Nun können die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit gestärkt, der
Modernisierungsstau abgebaut und die Bundeswehr zeitgemäß ausgerüstet werden. Damit dies gelingen
kann, müssen die Mittel zügig und effektiv in konkrete Rüstungsvorhaben umgesetzt werden. Dafür
gilt es auch, Spielräume, die der nationale Gesetzgeber im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts
und der europarechtlichen Vorgaben hat, zu nutzen und Erleichterungen im Vergaberecht für näher
definierte verteidigungsspezifische Aufträge zu schaffen. Daneben sind bereits weitere Maßnahmen
angestoßen worden, um das Beschaffungswesen der Bundeswehr zu optimieren.
Das Bundeskabinett hat heute unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz in enger Abstimmung mit dem Bundesverteidigungsministerium eine Formulierungshilfe für
den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr“
beschlossen, die Vorschriften zur Beschleunigung sowohl im Vergabe- als auch im
Nachprüfungsverfahren enthält. Durch die geplanten Regelungen wird es den Vergabestellen der
Bundeswehr für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht, vergaberechtliche Erleichterungen zu
nutzen und damit Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich
ist. Dies soll für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der
Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und solche Bau- und Instandhaltungsleistungen gelten, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen.
Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind: Es sollen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben
werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Durch
verfahrensrechtliche Erleichterungen für kooperative Beschaffungen sollen Kooperationen auf
europäischer Ebene intensiver genutzt werden. Aufgrund der veränderten Sicherheitsarchitektur soll
damit zukünftig auch die gemeinsame Beschaffung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine noch größere Rolle spielen. Sicherheitsinteressen sollen im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden unter anderem Regelungen aufgenommen, die es dem
Auftraggeber erlauben, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren
auszuschließen. Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren erfahren eine Beschleunigung, indem zum
Beispiel bei der Entscheidung über die Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und
Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden.
Die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe dient als Grundlage für einen aus der
Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf. Ziel ist es, das
Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/06/20220621-bundeskabinett-billigt-erleichtertes-vergaberecht.html
Quelle:abo-bmwi.de