Berlin:

Strahlenschutz leistet wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit**

Radioaktive Stoffe werden in unterschiedlichen Verwendungen zum allgemeinen
Nutzen eingesetzt. Zum Beispiel zur Bestrahlung von Krebstumoren oder zur
Werkstoffprüfung in der Industrie. Doch trotz vielfältiger
Sicherheitsvorkehrungen entstehen immer wieder rechtswidrige oder
gefährliche Situationen durch Diebstahl, illegalen Handel oder gezielten
Missbrauch.

In solchen Fällen ist ein kompetenter staatlicher Strahlenschutz ein
wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr. Darauf wiesen Stefan Tidow,
Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), und Inge Paulini, Präsidentin des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), im Rahmen einer Fachveranstaltung
des BfS in Berlin hin, die sich mit der Behördenzusammenarbeit in
biologischen, chemischen, radiologischen und nuklearen polizeilichen
Gefahrenlagen befasste.

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Stefan Tidow, Staatssekretär im BMUV: „Strahlenschutz betrifft nicht nur
die Sicherheit von Nuklearanlagen oder von Patienten bei medizinischen
Anwendungen. Ein kompetenter und gut ausgestatteter Strahlenschutz ist
wesentlich für die innere Sicherheit Deutschlands. Das
Bundesumweltministerium nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Mit dem Bundesamt
für Strahlenschutz verfügt es über eine erfahrene und kompetente
Fachbehörde, die die staatlichen Stellen der Gefahrenabwehr bei Bedarf mit
einem Pool von Spezialistinnen und Spezialisten für nuklearspezifische
Gefahrenabwehr unterstützt.“

BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Als Bundesamt für Strahlenschutz
übernehmen wir mit unserer Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr seit Langem
Verantwortung für die Bewältigung radiologischer Bedrohungssituationen.
In der Vergangenheit geschah das in enger Kooperation mit Bundeskriminalamt
und Bundespolizei, seit Juni 2021 als Partner im UnterstützungsverBund
CBRN. Unsere Fachleute werden aber auch zur Unterstützung anderer Bundes-
und Landesbehörden sowie im Rahmen internationaler Kooperationen
tätig.“

Im UnterstützungsverBund CBRN hat der Bund seine Kompetenzen zur
Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen, bei denen chemische (C),
biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahren oder
Kombinationen daraus bestehen, zusammengeführt.

Unter einheitlicher Koordinierung durch die Bundespolizei arbeiten darin
Spezialkräfte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesamt für
Strahlenschutz, Robert Koch-Institut, Wehrwissenschaftlichem Institut für
Schutztechnologien – ABC‑Schutz und ABC‑Abwehrkommando der Bundeswehr
zusammen.

Bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen oder
radioaktive Stoffe ergänzt der UnterstützungsverBund CBRN auf Anfrage die
Kapazitäten und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden von Bund und
Ländern.

Das BfS stellt dem Verbund die Kompetenzen seiner Nuklearspezifischen
Gefahrenabwehr zur Verfügung: In einem Einsatzfall bewertet das BfS die
radiologische Situation und berät die Einsatzleitung zur Vorgehensweise
und zu Fragen des Strahlenschutzes. Das BfS unterstützt die Suche,
Detektion und Identifikation radioaktiver Stoffe mit Personal und
Messtechnik und gewährleistet den Strahlenschutz der Einsatzkräfte.

Quelle: bmu.de

Von redaktion