Berlin:
BMWK setzt Bundesnetzagentur als Treuhänderin für Gazprom Germania ein – Erwerb der Gazprom
Germania GmbH durch JSC Palmary schwebend unwirksam
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Bundesnetzagentur
vorübergehend als Treuhänderin für die Gazprom Germania Gruppe ein. Die entsprechende Anordnung
wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hintergrund der Entscheidung sind unter anderem
unklare Rechtsverhältnisse sowie der Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der
Außenwirtschaftsverordnung. Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische
Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung.
Bundesminister Robert Habeck erklärte dazu. „Die Anordnung der Treuhandverwaltung dient dem Schutz
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Dieser
Schritt ist zwingend notwendig. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet.“
Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur wird auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes
bis zum 30. September 2022 angeordnet. Dies betrifft sämtliche Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an
der Gazprom Germania GmbH. Die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter der Gazprom Germania
GmbH wird ausgeschlossen. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH
gehen auf die BNetzA über. Die BNetzA ist insbesondere berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung
abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungs-
und Verfügungsbefugnis in Bezug auf das Vermögen der Gazprom Germania GmbH wird beschränkt und
steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war der mittelbare Erwerb der Gazprom
Germania GmbH durch JSC Palmary (Russland) und Gazprom export business services LLC (GPEBS,
Russland) zur Kenntnis gelangt. Da die Gazprom Germania GmbH kritische Infrastruktur betreibt, muss
jeder Erwerb durch einen Nicht-EU-Investor vom BMWK genehmigt werden. Unklar ist, wer
wirtschaftlich und rechtlich hinter den beiden genannten Unternehmen steht. Zudem hat der Erwerber
die Liquidierung der Gazprom Germania angeordnet, was, so lange der Erwerb nicht genehmigt ist,
nicht rechtmäßig ist.
Das BMWK hat die Genehmigung zum Erwerb nicht erteilt. Somit ist jede damit verbundene
Rechtshandlung und auch der Erwerb als solcher schwebend unwirksam (§ 15 Abs. 3 AWG). Die Palmary
ist damit nicht neue mittelbare Eigentümerin der Gazprom Germania GbmH. Das BMWK führt ein
Investitionsprüfungsverfahren und setzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine Übergangszeit als
Treuhänderin ein. So ist sichergestellt, dass das Prüfrecht effektiv ausgeübt werden kann und keine
vollendeten, gesetzeswidrigen Fakten geschaffen werden.
Bundesminister Robert Habeck betonte: „Die Bundesregierung tut das Notwendige, um die
Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählt auch, dass wir
Energieinfrastrukturen in Deutschland nicht willkürlichen Entscheidungen des Kremls aussetzen. Die
ordnungsgemäße Wahrnehmung der Geschäfte in Deutschland muss gesichert sein. Das ist auch wichtig,
damit die Versorgung in europäischen Partnerländern funktioniert. Die unklaren Rechtsverhältnisse,
Verstöße gegen die Meldepflicht und die Ankündigung der Liquidierung der Gazprom Germania zwingen
die Bundesregierung nun zu diesem Schritt. Wir haben die Genehmigung für den Erwerb nicht erteilt.
Stattdessen übernimmt die Bundesnetzagentur als Treuhänderin die Funktion einer Gesellschafterin.
Sie kann alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um weiter die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“
Gazprom Germania fungierte bisher als Holding für Aktivitäten von Gazprom in Deutschland und
anderen europäischen Ländern, insbesondere auch beim Betrieb von kritischer Infrastruktur. Dazu
zählen der Energiehandel sowie der Gastransport und Betrieb von Gasspeichern. Daher ist die
Einsetzung eines Treuhänders erforderlich, um die Geschäfte fortzuführen und so die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur Versorgungssicherheit gibt die Bundesnetzagentur einen
täglichen Lagebericht heraus.
Die Anordnung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dann dort einsehbar.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220404-bmwk-setzt-bundesnetzagentur-als-treuhanderin-fur-gazprom-germania-ein-erwerb-der-gazprom-germania-gmbh-durch-jsc-palmary-schwebend-unwirksam.html
Quelle:abo-bmwi.de