München:
Bayern erstes Bundesland, in dem über das Bürgerkonto
online Klage eingereicht werden kann / Neuer digitaler Übermittlungsweg
zu Bayerns Gerichten und Staatsanwaltschaften / Bayerns Justizminister
Eisenreich: „Die Justiz ist für die Menschen da. Deshalb wollen wir den
Zugang zu unseren Gerichten so einfach wie möglich gestalten.“ Papier, Postgänge und Portokosten:
Wer an Bayerns
Gerichten Klage einreichen will, kann sich all das sparen. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Unser Motto in Bayern:
Die Justiz ist für die Menschen da. Deshalb wollen wir den Zugang
zu unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften so einfach wie möglich
gestalten. Seit Anfang Februar können alle Bürgerinnen und Bürger
beispielsweise Klagen bei den Gerichten oder Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften
online einreichen – per Smartphone oder Rechner. Das spart Zeit und
Geld.“ Gemeinsam mit der Präsidentin des Amtsgerichts
München, Beate Ehrt, stellt der Minister das Verfahren heute
(30. März) beim größten bayerischen Amtsgericht in München
vor. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder,
ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale
anzubieten. Die bayerische Justiz geht darüber hinaus und schafft
als erstes Bundesland einen elektronischen Zugang zu den Gerichten und
Staatsanwaltschaften über das Bürgerkonto. Eisenreich:
„Wir treiben die Digitalisierung voran. Der neue Online-Zugang für
Bürgerinnen und Bürger ist ein weiterer wichtiger Schritt.“
Anwälte können bereits seit 2018 über ein spezielles
Postfach sämtliche Schriftsätze digital bei Gerichten einreichen.
Seit Jahresbeginn sind sie dazu verpflichtet. Wie funktioniert
der Online-Zugang für alle? Auf den Internetseiten
der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im BayernPortal
gibt es einen Link zum „Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente“.
In der BayernApp ist das Formular über den Link „Elektronischer
Rechtsverkehr“ auf den Seiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften
zu erreichen. Die Anmeldung erfolgt über die
BayernID (erhältlich unter bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1).
Für die Anmeldung reicht ein Personalausweis, der die elektronische
Übermittlung der Ausweisdaten unterstützt (eID).
Bürgerinnen und Bürger können in dem Formular elektronische
Dokumente im PDF-Format hochladen und an die Justiz senden.
Nach erfolgreicher Zustellung der Nachricht erhalten Bürgerinnen
und Bürger eine Eingangsbestätigung in ihrem Postfach (Bürgerkonto).
Minister Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler.
Die bayerische Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen.“
Hintergrund zur Digitaloffensive der bayerischen Justiz:
Digitalisierung und E-Justice. Der elektronische
Rechtsverkehr ist bei allen bayerischen Gerichten eingeführt. Zudem
haben seit Juli 2021 alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer
Videokonferenzanlage. Daneben setzt die Justiz auf ein Videokonferenz-Tool,
das bayernweit freigegeben wurde. Einführung
der E-Akte: Bis 2026 muss die elektronische Akte deutschlandweit
eingeführt sein. In Bayern müssen 127 Standorte mit etwa 15.000
Arbeitsplätzen mit der E-Akte ausgestattet werden. Bei den Landgerichten
wurde die Regeleinführung in Zivilsachen letztes Jahr gestartet. Bisher
setzen bereits 14 der 22 bayerischen Landgerichte und zwei der Oberlandesgerichte
die E-Akte ein. Bis heute wurden bereits über 70.000 Verfahren elektronisch
geführt. Videoverhandlungen:
Immer mehr Richterinnen und Richter setzen auf Videoverhandlungen. Eisenreich:
„Seit Juli vergangenen Jahres haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang
zu einer Videokonferenzanlange, und sie nutzen ihn. Allein im Jahr 2021
wurden etwa 10.000 Verhandlungen digital geführt.“
Initiative #digitale justiz: Die Bayerische
Justiz entwickelt gemeinsam Ziele für ihre Gerichte und Behörden.
Seit Oktober 2021 gab es deshalb Regionalkonferenzen an mehr als 20 Standorten.
Eisenreich: „Unser Anspruch ist, dass die Justiz digital arbeitet
und menschlich handelt.“ Grenzüberschreitendes
Verhandeln in der EU: Die Justizministerkonferenz hat auf bayerische
Initiative hin den Bund aufgefordert, sich innerhalb der EU für die
Schaffung einer umfassenden Rechtsgrundlage einzusetzen, damit auch über
Ländergrenzen hinweg per Videokonferenz verhandelt werden kann.
Quelle: stmj.bayern.de