Berlin:
Erfolge für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Wunsch nach familienfreundlichen Arbeitsbedingungen ist längst nicht mehr ausschließlich ein Thema für Frauen. Dennoch tragen sie häufig den größeren Teil zur Versorgung von Kindern und
Familie bei. Anlässlich des Muttertages am 13. Mai 2012 weist das Bundes-ministerium für Gesundheit darauf hin, dass berufstätige Mütter deshalb ganz besonders auf ihre Situation zugeschnittene Arbeitsmöglichkeiten brauchen.
Immerhin sind rund 60 Prozent der ärztlichen Berufsanfänger und rund 80 Prozent der Beschäftigen im Krankenhaus Frauen. Im Bereich der Altenpflege beträgt der Anteil von Frauen an den Beschäftigten 85 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt deshalb Maßnahmen, mit denen Beruf und Familie leichter miteinander in Einklang gebracht werden können. Seit 2010 tagt ein Runder Tisch zum Thema, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser, der Ärzteschaft einschließlich des Deutschen Ärztinnenbundes, der Pflegenden und der Pflegeeinrichtungen, der medizinischen Fachberufe, der Gewerkschaften, der Länder und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen teilnehmen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, die den Runden Tisch ins Leben gerufen hat, erklärt dazu: „Ich freue mich, dass wir mit dem Runden Tisch ein engagiertes Gremium geschaffen haben, das bereits zahlreiche Empfehlungen vorgelegt hat und konkrete Erfolge vorweisen kann.
Die erzielten Maßnahmen reichen von der Einrichtung zweier Internetplattformen, die Informationen über gute Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Krankenhaus und der Arztpraxis bieten, bis hin zu Anregungen zu
gesetzlichen Änderungen. Allerdings lässt sich durch Gesetze nicht alles regeln. Auch die Verantwortlichen vor Ort, z. B. in den Krankenhäusern, müssen ihre Möglichkeiten zur Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen nutzen, beispielsweise durch Erleichterung des Wiedereinstiegs nach Elternzeit oder durch Kinderbetreuungsangebote. Wir werden die konstruktive Arbeit am Runden Tisch fortsetzen.“
Mit dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde die Situation für Ärztinnen im vertragsärztlichen Bereich erheblich verbessert. Vertragsärztinnen können sich beispielsweise im Zusammenhang mit einer
Entbindung künftig 12, statt wie bisher sechs Monate, vertreten lassen. Für die Erziehung von Kindern besteht fortan die Möglichkeit zur Beschäftigung einer Entlastungsassistentin bzw. eines Entlastungsassistenten für bis zu 36 Monate.
„Neben den Verbesserungen, die wir mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz durchgesetzt haben, sind auch gesundheitliche Prävention und Rehabilitation von wesentlicher Bedeutung,“ erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach, MdB. „Ich freue mich, dass sich im Februar dieses Jahres der GKV-Spitzenverband, das Müttergenesungswerk und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken auf eine Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinie ‚Vorsorge und Rehabilitation‘ und die entsprechende Umsetzungsempfehlungen geeinigt haben. Die überarbeitete Richtlinie soll die Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen in der Praxis transparenter und einheitlicher machen. Ich erwarte dadurch eine spürbare Verbesserung bei der Bewilligungsprüfung der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der betroffenen Mütter und Väter.“
Quelle: bmg.bund.de