München:
Solidarität mit der Ukraine: Bayern richtet Notfonds für ukrainische Studierende und Forschende ein
Eine halbe Million Euro für Studium und Forschung – Wissenschaftsminister Markus Blume ruft Hochschulen zur Aussetzung der Kooperationen mit Russland auf
„Bayern hilft schnell und unkompliziert ukrainischen Studierenden und Forschenden, die sich derzeit zu Forschungs- und Studienzwecken in Bayern aufhalten und aufgrund der aktuellen Kriegssituation in eine Notlage geraten sind. Eine halbe Million Euro stellen wir für einen Notfall-Fonds zur Verfügung“, erklärt Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume heute im Anschluss an die Kabinettssitzung in München. „Der schreckliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht großes Leid und reißt Wunden auch direkt bei uns in Bayern. Menschen verlieren ihre Heimat und Existenzen werden zerstört. Wir denken an diese Schicksale und zeigen unsere Solidarität.“ Gleichzeitig ruft Blume die Hochschulen zur Aussetzung der Zusammenarbeit mit Russland auf: „Wir müssen gegenüber Russland klare Kante auf allen Ebenen zeigen. Deshalb stellen wir jede Form von Zusammenarbeit auf den Prüfstand. Die bayerischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind aufgefordert, ihre bestehenden Kooperationen zu prüfen und im Bereich der Spitzentechnologien auszusetzen.“ Normalerweise sei die Wissenschaft eine völkerverbindende Brücke, allerdings: „Die russische Führung ist aus jeglicher Form der Kooperation ausgestiegen und versteht selbst die Wissenschaft nicht mehr als völkerverbindende Brücke.“
Mittel aus Notfonds stehen den Hochschulen zur Verfügung
Die Mittel aus dem Bayerischen Notfonds „Ukraine-Krise“ für Studium und Forschung können von den bayerischen Hochschulen auf Antrag beim Wissenschaftsministerium anteilig abgerufen werden. Betroffene können sich direkt an ihre jeweiligen Hochschulen wenden. Die Vergabe orientiert sich an der Anzahl der eingeschriebenen ukrainischen Staatsangehörigen an der jeweiligen Hochschule. Die Hochschulen erhalten bei der Vergabe der Mittel im Hinblick auf den Förderzweck unbürokratisch – im Rahmen der geltenden Stipendienrichtlinien – größtmögliche Flexibilität. Sie sollen zielgerichtet auf den Förderbedarf angesichts der jeweiligen individuellen Notlagen eingehen können. Möglich sind beispielsweise die Gewährung von Stipendien und einmalige finanzielle Zuschüsse.
Quelle: stmwk.bayern.de