München :
Bundesnetzagentur: Wirtschaftsminister Aiwanger gegen Verlängerung der Mobilfunkfrequenz-Zuteilung
Aiwanger: „Die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen muss reformiert werden“
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger will die Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen reformieren. Aiwanger: Die bisherigen Versteigerungen brachten viel Geld, aber keine optimale Versorgung. In Zukunft muss das Geld ohne Umwege direkt in den Ausbau fließen. Ein Ausschreibungsverfahren ist deshalb die bessere Alternative. Hier verpflichten sich die Netzbetreiber, im Gegenzug zu den Funkfrequenzen die Netze verbindlich und umfassend auszubauen.“ Das Beispiel Japan zeige, dass dieses Verfahren funktioniert. Diese Haltung bekräftigt Aiwanger heute anlässlich der Beiratssitzung der Bundesnetzagentur.
Eine Verlängerung der bisherigen Zuteilungen sieht Aiwanger skeptisch. Eine kurze Verlängerung um wenige Jahre bedeutet Stillstand für den Ausbau wegen fehlender neuen Auflagen. Eine weitergehende Verlängerung bremst andererseits Neueinsteiger aus. Solche Vertagungsstrategien bringen unser Netz also nicht weiter“, so Aiwanger.
Bei der letzten Versteigerung 2019 hat der Bund mehr als 6 Milliarden Euro eingenommen. Aiwanger: Hätten die Netzbetreiber diese Summe für den Bau von Mobilfunkmasten genutzt, müssten wir uns heute nicht mehr über Funklöcher ärgern. Auch die Verbreitung des 5G-Standards hätte davon stark profitiert. Stattdessen landet das Geld in der Staatskasse und fehlt den Unternehmen in der Folge beim Ausbau. Mit der Konsequenz, dass Bund und Länder den Netzausbau deshalb kompliziert subventionieren müssen. Dieses System ist ineffizient.“
Der bayerische Wirtschaftsminister verlangt außerdem eine scharfe Kontrolle der Ausbauauflagen aus der letzten Versteigerung. Aiwanger: Die erste Hälfte der Auflagen muss bis Ende dieses Jahres erfüllt sein. Meine Erwartungshaltung an die Netzbetreiber ist klar: Der vereinbarte Netzausbau muss fristgerecht eingehalten werden. Hier in Bayern werden wir deshalb auch wieder selbst nachmessen.
Derzeit bereitet die Bundesnetzagentur das Verfahren für die Frequenzzuteilung im Jahr 2025 vor.
Quelle: stmwi.bayern.de