Berlin:

Kreislaufwirtschaft

Lemke: „Deutschland geht 2022 den nächsten Schritt raus aus der
Wegwerfgesellschaft“

Ab 2022 Plastiktütenverbot und Pfand auf alle Einwegflaschen

Am 1. Januar 2022 treten umfangreiche Neuerungen in Kraft, um unnötige
Plastikabfälle zu vermeiden. Plastiktüten werden in Deutschland verboten,
die Pfandpflicht wird auf sämtliche Einwegflaschen aus Kunststoff und
Getränkedosen ausgeweitet. Auf diese Weise sollen Verpackungsabfälle
verlässlicher und sortenrein gesammelt werden. Dadurch eignen sie sich
für ein hochwertiges Recycling. Darüber hinaus werden ab 2022 die
Recyclingquoten, die die Hersteller von Verpackungen erreichen müssen,
für alle Verpackungsarten weiter erhöht.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Deutschland geht 2022 den nächsten
Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. Lange haben wir über das Aus
für Plastiktüten diskutiert, jetzt tritt das Verbot endlich in Kraft. Der
Umgang mit Plastiktüten ist symbolisch für unseren verschwenderischen
Umgang mit fossilen Ressourcen wie Erdöl und auch für die Plastikflut im
Alltag generell. Plastiktüten gehören zu den Produkten, die mit am
häufigsten in der Umwelt landen; in Parks, an Stränden und am Ende im
Meer. Aber: Kunststoffe gehören in die Wertstofftonne oder in den
Pfandautomaten. Deshalb weiten wir 2022 die Pfandpflicht auf sämtliche
Einwegflaschen aus Plastik und Getränkedosen aus. Bisherige Ausnahmen
entfallen. So schaffen wir endlich Klarheit für Verbraucherinnen und
Verbraucher, und noch mehr Kunststoff wird sortenrein gesammelt. Das
erleichtert nicht zuletzt das Recycling: Mehr Kunststoff kann wieder zu
Kunststoff werden und muss nicht aus Erdöl entstehen. Die Pfandpflicht
hilft uns, den Rohstoff künftig noch besser im Kreislauf zu führen. Ab
dem Jahr 2025 muss dann außerdem fast jede Kunststoffflasche zu einem
wachsenden Anteil aus recyceltem Kunststoff bestehen.“

Verbot von Plastiktüten: Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein
umfassendes Verbot für Tragetaschen aus Kunststoff. Nur sehr leichte
Plastiktüten, so genannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15
Mikrometern Wandstärke, sind weiterhin erlaubt. Sie sorgen vor allem für
einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen
Lebensmitteln. Für diesen Zweck gibt es noch keine gute Alternative. Daher
kämen infolge eines Verbots womöglich mehr vorverpackte Waren auf den
Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen würde. Viele
Handelsketten verzichten schon heute auf Verpackungen für lose Produkte,
wo es möglich ist. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr
als 50 Mikrometern sind ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Sie sind
vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise als
abfallvermeidende Mehrwegtaschen verwendet. Bereits im Juli 2021 wurden
EU-weit bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, für die es
ökologisch bessere Alternativen gibt.

Pfandpflicht wird ausgeweitet: Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf fast alle
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen
dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die
Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte
Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren zum Beispiel
Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne
Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine
Einweggetränkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem Pfand
belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für
Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen gilt eine Übergangsfrist
bis 2024. Bereits in Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch
bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

Recyclingquoten werden erhöht: Die von Industrie und Handel finanzierten
dualen Systeme müssen ab 2022 höhere Recycling-Quoten erreichen. Künftig
müssen sie dafür sorgen, dass je 90 Prozent der verwendeten Verpackungen
aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas sowie Papier, Pappe und Kartons ins
Recycling gelangen. Für Getränkekartons gilt die neue Mindestquote von 80
Prozent, für Kunststoffe 63 Prozent. Das heißt: aus den jeweiligen
Verpackungen müssen also wesentlich mehr Wertstoffe wiedergewonnen werden,
aus Papier muss wieder neues Papier, aus Kunststoffen müssen wieder neue
Kunststoffprodukte werden. Das Verbrennen beziehungsweise die energetische
Verwertung der Abfälle zählt nicht zum Recycling. Alle aktuellen
Quotenvorgaben wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt
eingehalten und sogar übertroffen. So gingen 90,6 Prozent der bei den
Systemen beteiligten Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton ins
Recycling (Vorgabe bisher: 85 Prozent). Kunststoffverpackungen wurden zu
60,6 Prozent werkstofflich verwertet (Vorgabe bisher: 58,5 Prozent),
Getränkekartonverpackungen zu 76 Prozent (Vorgabe bisher 75 Prozent).

Derzeit wird das Verpackungsgesetz von 2019 evaluiert, um es in der
aktuellen Legislaturperiode gezielt weiterzuentwickeln. Ein Fokus wird
dabei auf der Verbesserung der Abstimmung zwischen den dualen Systemen und
den Kommunen liegen. Außerdem wird gerade untersucht, auf welche Weise
noch stärkere Anreize zur Herstellung und Verwendung von gut
recyclingfähigen Verpackungen gesetzt werden können. Darüber hinaus soll
schließlich die Verwendung von ökologisch vorteilhaften
Mehrweggetränkeverpackungen noch effektiver gefördert werden. Bereits ab
dem 1. Januar 2023 muss in der Gastronomie zu jeder Einwegverpackung aus
Kunststoff und jedem Einwegbecher eine Mehrwegalternative angeboten werden.
Damit soll der Verbrauch solcher Verpackungen, die oft nur eine sehr kurze
Nutzungsdauer haben, nachhaltig gesenkt werden. Verbraucherinnen und
Verbraucher können sich dann frei entscheiden, ob sie ihre Lebensmittel
und Getränke für den To-Go-Verzehr lieber in einer wiederverwendbaren
Mehrwegverpackung erhalten wollen.

Weiterführende Informationen

„Weniger ist mehr“: Verbraucher-Informationen für weniger
Verpackungsmüll
<https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=tpLe5d7UPx+pAa5wKDdNutwh0vZRyHINl2M8+cn4tFuBuBNZyf9LoKSsg41K6FIQ>

Quelle:bmu.de

Von redaktion