München:

Bayerischer Ministerrat bringt Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes auf den Weg

Aiwanger: „Ein kraftvolles Paket für die wichtigen Themen Gleichwertigkeit, Klimawan­del und Mobilität der Zukunft in Bayern“

 

Der Bayerische Ministerrat hat die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen drei zentrale Handlungsfelder: „Gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Klimawandel“ und „Nachhaltige Mobilität“. Federführend ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung, das die Anpassungen mit den anderen beteiligten Ministerien abgestimmt hat.

 

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Mit der LEP-Teilfortschreibung schnüren wir ein kraftvolles Paket, um den Zukunftsthemen Gleichwertigkeit, Klimawan­del und Mobilität der Zukunft vorausschauend zu begegnen. Es gilt nötige Akzente zu setzen und Vorsorge zu treffen im Sinne der Generationengerechtigkeit sowie einer hohen Lebensqualität und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in ganz Bayern.“

 

Beim LEP handelt es sich um eine Rechtsverordnung. Sie verhilft zu einem bayernweit einheitlichen, verlässlichen und verbindlichen Rahmen für alle öffentlichen und privaten Planungsträger, um zum Beispiel nachhaltigen Klimaschutz und effiziente Flächeninanspruchnahme voranzutreiben. Hierzu sollen auch neue Akzente gesetzt werden: vom dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Erhalt kompakter Siedlungsstrukturen hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität für jedermann. Dazu zählen auch verbesserte Radwegenetze und die klare Zusage an eine an den Verkehr der Zukunft angepasste Infrastruktur.

 

Um dabei aber auch den spezifischen Herausforderungen der einzelnen Regionen gerecht zu werden, soll der Instrumentenkasten der Regionalplanung um entsprechende Kompetenzen erweitert werden. „Um die Bedürfnisse in Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen, Bergregionen, Trockengebieten oder Überschwemmungsgebieten passgenauer zu steuern, werden den 18 Planungsregionen in Bayern viele zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Diese können künftig etwa hochwertige landwirtschaftliche Flächen oder Gebiete als CO2-Senken besser schützen, Gebiete zur Speicherung von Wasser in feuchten und zur Bewässerung in trockenen Zeiten festlegen oder Trassen für schienengebundenen ÖPNV und für überörtliche Radwege sichern. Das ist wichtig, weil die Menschen vor Ort am besten wissen, was ihre Region braucht“, erläutert Staatsminister Aiwanger.

 

Die wichtigsten Änderungen im Themenfeld Gleichwertige Lebensverhältnisse:
Chancen der Digitalisierung für Wettbewerbsfähigkeit, Daseinsvorsorge (zum Beispiel Telemedizin) und Mobilität sollen aufgegriffen und die digitale Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden.
Attraktivität und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum soll gestärkt werden – im Hinblick auf qualifizierte Arbeitsmöglichkeiten, Grundschule, ÖPNV, Kulturpflege,
Es gilt, überhitzte Verdichtungsräume in den Bereichen Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung zu entlasten. Dafür ist ein angemessenes Wohnraumangebot, Freiraumstruktur, eine interkommunal abgestimmte Verkehrsentwicklung mit Ausbau von Umweltverbünden notwendig (ÖPNV, Fahrrad).

Die wichtigsten Änderungen im Themenfeld „Klimawandel und gesunde Umwelt“
Das Klima ist zu schützen, klimaangepasste Strukturen sind zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen alle raumbedeutsamen Planungen auf Klimaneutralität ausgerichtet; natürliche CO2-Speicher gestärkt; mögliche Vorrang-/Vorbehalts­gebiete (VRG/VBG) für Klimaschutz und verpflichtende VRG/VBG für Klimaanpassungen eingeführt werden.
Voraussetzungen für nachhaltiges Wassermanagement sollen geschaffen werden. Unter anderem geht es um einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt auch in Trocken- und Hitzeperioden; Hochwasser-Risikomanagement beispielsweise für Starkniederschlagsperioden; mögliche Vorrang- / Vorbehalts­gebiete für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und zur Sicherung von Stauanlagen in den Regionalplänen sollen eingeführt werden.
Der Ausbau erneuerbarer Energien und die dezentrale Energiewende sollen vorangetrieben werden – unter anderem durch Windenergieanlagen. Ausreichende Möglichkeiten der Speicherung erneuerbarer Energien sollen geschaffen, insbesondere auf die nachhaltige Wasserstoffwirtschaft soll gesetzt werden.
Die Flächeninanspruchnahme soll deutlich und dauerhaft reduziert werden. Ziele sind effiziente, wo möglich multifunktionale Flächennutzungen bei Siedlung und Verkehr. Das gilt auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien wie der Agri-Photovoltaik. Vorrang hat die Innenentwicklung hin zu kompakten Siedlungsstrukturen.
Um Zersiedlung noch besser zu vermeiden, werden Ausnahmen vom sogenannten Anbindegebot eingeschränkt, die neue Gewerbeflächen auf der grünen Wiese erlauben. Vertrauensschutz bis zum 31.12.2028 genießen hierbei jedoch Bebauungspläne, deren Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch vor dem 14.12.2021 gefasst wurde.

Die wichtigsten Änderungen im Themenfeld Nachhaltige Mobilität
Mobilität soll vernetzt weitergedacht und öffentliche Verkehre gestärkt werden. Es gilt, neue Mobilitätsformen und deren Infrastrukturbedarf zu berücksichtigen und digitale Möglichkeiten für effektive Verkehre zu nutzen sowie intermodale Schnittstellen beim Güterverkehr zu stärken.
Ziel ist es, die Voraussetzungen für den Radverkehr zu verbessern, unter anderem Wegenetze für Alltags- und Freizeitradverkehr auszubauen.
Die Straßeninfrastruktur soll auf die Zukunft vorbereitet werden. Zum Beispiel durch die Förderung von Wasserstoff-Tankstellen.

Das LEP als räumliche Zukunftsstrategie der Staatsregierung soll kein Produkt vom grünen Tischwerden. Als nächster Schritt wird der Fortschreibungsentwurf daher in ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit gegeben. Hier können unter anderen Kommunen, Verbände, Fachstellen und selbst betroffene Stellen außerhalb Bayerns Stellungnahmen bis Ende März 2022 abgeben. Der Fortschreibungsentwurf des LEP wird dafür noch vor Weihnachten auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums bereitstehen. Im Anschluss folgen eine erneute Ministerratsbehandlung sowie das Zustimmungs­verfahren des Landtags. Das Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.

Quelle: stmwi.bayern.de

Von redaktion