München:

EEG-Regelung sorg für Minus bei großen PV-Dachanlagen

Aiwanger: „Zahlen für den bayerischen EE-Zubau für das 1. Halbjahr 2020 äußerst erfreulich, aber Bund muss nachbessern.“

Nach den Daten der Bundesnetzagentur für das erste Halbjahr 2021 konnte Bayern seinen Spitzenplatz bei der Photovoltaik, der Biomasse und Geothermie sowohl was die installierte Leistung als auch die Anzahl der Anlagen betrifft, weiter ausbauen. In keinem anderen Bundesland wurden in diesen drei Energiearten so viele Megawatt und Anlagen wie in Bayern zugebaut. Für den Zubau bei der Photovoltaik bedeutet das ein Plus für das erste Halbjahr 2021 von rund 560 Megawatt.

 

Auf diesem Erfolg dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Wenn wir Hindernisse für den weiteren Ausbau der Photovoltaik erkennen, müssen wir gegensteuern fordert Aiwanger.

So haben wir festgestellt, dass bei großen Dachanlagen der Größenklasse zwischen 300 und 750 kW der Anlagenzubau in Bayern laut Marktstammdatenregister um fast 60 Prozent zum Vergleichszeitraum zweites Quartal 2020 zurückgegangen ist.

 

Verantwortlich dafür ist eine neue Regelung im EEG 2021: Für Dachanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 300 bis einschließlich 750 Kilowatt wird durch § 22 Abs. 6 EEG die Möglichkeit geschaffen, wahlweise an den Ausschreibungen des zweiten Segments teilzunehmen und somit einen Vergütungsanspruch auf die vollständige Stromproduktion der Anlage zu erlangen. Dann ist aber kein Eigenverbrauch mehr möglich. Wenn der Betreiber nicht in die Ausschreibung geht, bekommt er dagegen nach dem neu geschaffenen § 48 Abs. 5 EEG bei Dachanlagen dieser Größenklasse (>300 bis  750 kW) nur noch 50 Prozent der erzeugten Strommenge eines Jahres vergütet. Die übrige Strommenge muss der Anlagenbetreiber entweder selbst verbrauchen oder ohne Förderung direkt vermarkten. Diese Regelung greift aufgrund einer Übergangsvorschrift im EEG 2021 seit 1. April 2021.

 

„Für Anlagen, deren Strom nicht selbst verbraucht werden kann, weil betriebsbedingt eine Stromabnahme nicht gegeben ist, bedeutet das eine Ausschreibungspflicht durch die Hintertür erklärt Aiwanger. Wir verlieren durch diese Regelung Dachflächenpotenzial, das wir dringend für die Energiewende und den Klimaschutz benötigen. Beispielsweise werden. Anlagen auf den faktisch erforderlichen fünzigprozentigen Eigenverbrauch hin ausgelegt, obwohl aicj eine größere Dachflächen für eine größere Anlage vorhanden wäre. Schlimmer noch, die Anlagen werden gar nicht gebaut.Die veröffentlichten Daten zeigen, dass vor allem die Anzahl der Dachanlagen innerhalb der Größenklasse von 300 bis 750 kW außerhalb der Ausschreibungen rückläufig ist, und zwar mit einem Minus 47 Prozent.

 

Genau diese nun eingetroffene negative Entwicklung hat das Bayerische Wirtschaftsministerium bereits bei den Verhandlungen zum EEG 2021 vorhergesehen und im Rahmen der Bundesratsverhandlungen eine Anhebung der Grenze für die Ausschreibungspflicht auf 750 kW gefordert. Leider ist der Bund der Auffassung Bayerns damals nicht gefolgt. Der Bund muss hier allerdings nun schnellstmöglich handeln und gegensteuern, fordert Aiwanger. Für die Akzeptanz in der Bevölkerung und für die Energiewende ist es entscheidend, dass das gegebene Dachpotenzial für die solare Nutzung gehoben wird. Erst dann werden wir die nötige Akzeptanz der Bevölkerung auch für die Freiflächenanlagen vollumfänglich gewinnen.

Quelle: stmwi.bayern.de

Von redaktion