Berlin:
Bundeskabinett beschließt Sofort-Hilfen auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Bundesministerin Julia Klöckner hatte sich dafür eingesetzt und weitere Unterstützung für den Bereich bereits auf den Weg gebracht: Liquiditätshilfeprogramm der Rentenbank, Hilfszusage auf EU-Ebene
Die Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands hat in den betroffenen Regionen Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Um in dieser Notlage schnell zu helfen, hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung Soforthilfen beschlossen: Konkret wird der Bund sich zunächst mit bis zu 200 Millionen Euro hälftig an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Zudem wurde zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens am erforderlichen Wiederaufbau zu beteiligen.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hatte sich dafür eingesetzt und erreicht, dass die Hilfen auch zur Beseitigung unmittelbarer Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen. Durch die Unwetter sind vielfach Ernten sowie landwirtschaftliche Gebäude und Maschinen zerstört worden, auch ganze Tierbestände sind ertrunken. Für viele Betriebe ist diese Situation existenzbedrohend. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist zudem Mitglied des Staatssekretärsausschusses „Koordinierung der Wiederaufbauhilfe des Bundes für die Hochwasserschäden 2021“.
Julia Klöckner: „Viele Menschen in den Flutgebieten stehen vor dem Nichts – darunter auch zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte, die teilweise alles verloren haben. Es ist daher wichtig und richtig, dass wir auch ihnen rasch und solidarisch unter die Arme greifen. Die Aufgabe wird nun sein, dass die beschlossene Soforthilfe auch ihren Namen verdient: Es muss sofort, einfach und pragmatisch unterstützt werden – ohne lange bürokratische Hindernisse.“
Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank hat das Bundeslandwirtschaftsministerium zudem ein Programm zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe aufgelegt, das ab sofort abgerufen werden kann. Auch auf europäischer Ebene hat die Bundesministerin von der EU-Kommission die Zusage zu unbürokratischen Hilfen erhalten.
Wesentliche Punkte des Soforthilfe-Programms des Bundes:
• Zur unmittelbaren Beseitigung von Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur vor Ort sowie zur Überbrückung von Umsatzausfällen und Notlagen beteiligt sich der Bund zunächst mit bis zu 200 Millionen Euro – hälftig – an den entsprechenden Soforthilfeprogrammen der betroffenen Länder (damit stehen zunächst bis zu 400 Millionen Euro Gesamt-Soforthilfe zur Verfügung).
• Die Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau der Infrastruktur werden in den nächsten Jahren große finanzielle Anstrengungen erfordern. Auch an diesen Aufbauhilfen sichert der Bund seine finanzielle Beteiligung zu – im erforderlichen Umfang wie bei früheren Hochwasserkatastrophen. Hierzu strebt der Bund eine Einigung mit den Ländern an, die auf einer Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Ende Juli oder Anfang August, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann, getroffen werden könnte.
• Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch der EU-Solidaritätsfonds einen möglichen Beitrag leistet und die hierfür erforderlichen Anträge stellen.
• Die Bundesregierung richtet einen Staatssekretärsausschuss „Koordinierung der Wiederaufbauhilfe des Bundes für die Hochwasserschäden 2021“ unter Federführung des BMI und BMF ein, an dem BMWi, BMJV, BMAS, BMVG, BMEL, BMG, BMVI, BMU, BMBF und BKAmt beteiligt sind.
Zum Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank:
• Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus an, die Schäden durch Unwetter oder Hochwasser erlitten haben.
• Die Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung werden zu den besonders günstigen Konditionen der Rentenbank angeboten. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet.
• In der für die betroffenen Betriebe teils sehr angespannten Liquiditätssituation bietet die Rentenbank zusätzlich Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an. Die Tilgungsaussetzungen können für einen Zeitraum von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren vorgenommen werden. Die Kreditanträge sowie die Anträge zur Tilgungsaussetzung sind an die jeweilige Hausbank zu richten.
• Weitere Informationen befinden sich auf den Seiten der Rentenbank<http://www.rentenbank.de>.
Zu den Zusagen auf EU-Ebene:
• Die EU-Kommission sagte zu, entsprechende Anliegen der Mitgliedstaaten rasch zu bearbeiten. Neben nationalen Beihilfen stehen den Mitgliedstaaten für Hilfen für die Landwirtschaft unter anderem auch die Unterstützungsinstrumente in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik zur Verfügung. Diese erlaubten etwa die Förderung der Wiederherstellung von Produktionskapazitäten.
• Für den Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur könnten die Mitgliedstaaten auch den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen.
Quelle:bmel.bund.de