München:
Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayerns
Justizminister Eisenreich präsentiert Aufklärungskampagne in allen bayerischen
OLG-Bezirken – heute am Amtsgericht München / Eisenreich: „Wir wollen
Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen“ Hakenkreuze,
Gewaltvideos und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren
gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte
über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Bayerns Justizminister
Georg Eisenreich: „Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
werden immer häufiger mit solchen Inhalten auf Schülerhandys
konfrontiert. 2019 wurden in Bayern 39 Jugendliche bzw. Heranwachsende
(im Alter von 14 bis 20 Jahren) verurteilt, weil sie kinderpornografische
Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Dabei sind sich die Schülerinnen
und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen
können und was die Folgen sind. Wir wollen Kinder und Jugendliche
für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention
leisten. Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler vor Straftaten
und Strafverfahren schützen.“
Das Justizministerium hat
deshalb gemeinsam mit dem Kultusministerium – die Präventionskampagne
„Mach dein Handy nicht zur Waffe“ entwickelt. Den Startschuss
gaben die Minister Eisenreich und Prof. Michael Piazolo im April in München.
Nun wird sie Schulklassen in allen drei bayerischen Oberlandesgerichts-Bezirken
vorgestellt. Nach Würzburg und Nürnberg war heute (9. Juli) das
Amtsgericht München die dritte Station. Minister Eisenreich, die Präsidentin
des Amtsgerichts München Beate Ehrt und Jugendrichter Hilmar Buch
diskutierten mit Schülerinnen und Schülern des Privaten Gymnasiums
Huber München und der Glonntal-Realschule Odelzhausen. Der
Minister zeigte den Schülerinnen und Schülern ein etwa zweiminütiges
Video, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Eisenreich: „Dafür
konnten wir Falco Punch gewinnen, mit mehr als zehn Millionen Followern
bei TikTok einer der bekanntesten deutschen Influencer. Er holt die Jugendlichen
dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.“ Punch zeigt
anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar
machen kann. Flankiert wird das Video von einer eigenen Website.
Eisenreich: „Mit der Landingpage unter „www.machdeinhandynichtzurwaffe.de“
informieren wir Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern darüber,
wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und eine strafbare Handlung
mit dem Handy begehen kann.“ Hintergrund:
Was ist strafbar? Genau wie in der analogen
Welt können in Chat-Apps, Foren und Social Media-Plattformen Straftatbestände
verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten
von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt
zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte
Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in
den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor. Beispielsweise
ist es strafbar, kinder- oder jugendpornografische
Bilder über Chatgruppen zu versenden. kinder-
oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch
Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder unaufgefordert
– über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich
löschen oder den zuständigen Stellen melden.
freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne
deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse
zugänglich zu machen. beleidigende Äußerungen
in einem sozialen Netzwerk zu posten. Zahlen:
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist
unabhängig vom Tatort Schule im Bereich Kinderpornografie
bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1373
im Jahr 2018 auf 4139 im Jahr 2019 und auf 7643 im Jahr 2020 gestiegen.
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Quelle:stmj.bayern.de