München:

Immer mehr Deepfakes im Netz / Neuer Paragraf im Strafgesetzbuch bei der Justizministerkonferenz vorgeschlagen / Justizminister Eisenreich: „Deepfakes können nützlich sein. Sie können aber auch die öffentliche Meinung manipulieren und die Demokratie gefährden“

Eine US-Spitzenpolitikerin lallt vor Publikum, prominente Schauspielerinnen in pornografischen Filmen statt in Blockbustern: alles Fake, Deepfake. Sie sind täuschend echt wirkende Medieninhalte – meist Videos, aber auch Bilder und Tondateien –, die durch Künstliche Intelligenz geschaffen oder manipuliert worden sind. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Unsere Welt wird immer digitaler. Deepfakes können nützlich sein und sogar helfen, Verbrechen aufzuklären. So setzen unsere Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie computergeneriertes Bildmaterial ein. Aber Deepfakes können auch die öffentliche Meinung manipulieren und zu einer Gefahr für unsere Demokratie werden. Die Zahl der Deepfakes im Netz steigt rasant.“ Schätzungen nach verdoppelt sich die Zahl der im Internet kursierenden gefälschten Videos etwa alle sechs Monate.

Bayern bringt deshalb einen Antrag bei der heutigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (16. Juni) ein, um das Strafrecht an diese Herausforderungen anzupassen. So können gefälschte Videos im Einzelfall Einfluss auf Wahlen haben und das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben. Zum Schutz der freien Meinungsbildung schlägt der bayerische Justizminister eine Regelung in einem neuen § 141 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor. Dieser sieht bei „Gefährdung öffentlicher Interessen durch digitale Fälschung“ Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Eisenreich: „Damit wollen wir unser Strafrecht an Herausforderungen durch Deepfakes anpassen. Gefälschte Videos von Spitzenpolitikern oder Statements von scheinbar staatlichen Stellen zur Sicherheitslage darf es bei uns nicht geben.“

Der Großteil der aktuell kursierenden Deepfakes betrifft Pornografie bzw. Nacktdarstellungen. Betroffen sind fast ausschließlich Frauen. Für die Fälle, in denen die scham- und ehrverletzenden Bilder im Netz einer großen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, will Bayern auch den in § 201a Absatz 2 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) vorgesehen Strafrahmen erhöhen – von zwei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Eisenreich: „Wenn verletzende Bilder eine solche Breitenwirkung erreichen, muss das Strafmaß dem besonderen Unrecht der Tat gerecht werden.“

Der Freistaat strebt zudem eine Löschpflicht für strafbare Deepfakes in sozialen Netzwerken an, die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verankert werden soll. Der Minister: „Eine Löschpflicht für strafbare Deepfakes muss im NetzDG verankert werden. Der Bund ist aufgefordert sicherzustellen, dass die einschlägigen Straftatbestände in § 1 Absatz 3 NetzDG enthalten sind.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion