Berlin:

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die
Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und
Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten
Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die
Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.
September 2021. Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas
geben können. Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Daher
geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und
Planungssicherheit. Wir setzen Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen eine
Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen.
Und schließlich verlängern und erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000
Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.“


Bundesfinanzminister Scholz: „Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden als
viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung
wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn. Stattdessen verlängern
wir die Überbrückungshilfen. Auch wenn sinkende Inzidenzzahlen auf ein Ende der Pandemie hoffen
lassen, sind viele Unternehmen weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen. Deshalb stehen wir
den Unternehmen und ihren Beschäftigten weiter zur Seite. Das sind gute Nachrichten für alle. Die
Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird erhöht. Zudem bauen wir die Neustarthilfe
für Soloselbstständige weiter aus. Mir ist besonders wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer auch ganz direkt profitieren durch die heute ebenfalls beschlossene Verlängerung des
Kurzarbeitergeldes und die „Restart-Prämie“. Es ist ein neuer, sozial gerechter Aspekt unseres
breiten Hilfsangebots, das Anreize zur Beendigung von Kurzarbeit und zu Neueinstellungen setzt.
Gerecht ist zudem, dass die Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten, keine Gewinne und
Dividenden ausschütten dürfen. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.“
Ergänzende Informationen zur Fortführung der Überbrückungshilfe III:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus
umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der
Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von
mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden
Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Für beide Programme gemeinsam gilt künftig: Die maximale monatliche Förderung in der
Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro. Die Obergrenze für
Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem
geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40
Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung
zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder
indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung
Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen,
erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe
(„Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die
Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai
2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September
20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt. Ersetzt werden künftig Anwalts-
und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung
von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige
wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis
Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den
gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000
Euro bekommen.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung
des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der
Verantwortung der Länder.
Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September
2021 verlängert werden.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html

Quelle:abo.bmwi.bund.de

Von redaktion