München:

Gemeinsame Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen für besseres Fondsstandortgesetz

„Bund muss bei Start-ups für beste Wachstumsbedingungen sorgen“

MÜNCHEN Am 18. Februar behandelt der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat das so genannte „Fondsstandortgesetz“. Dessen Ziel ist es, Deutschland als Standort für Fonds durch den Abbau regulatorischer Barrieren im europäischen Wettbewerb weiter zu stärken. Gleichzeitig soll mit besseren Rahmenbedingungen für Start-ups das Innovations- und Wachstumspotential der Wirtschaft effektiver genutzt werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat gemeinsam mit seinem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Andreas Pinkwart mehrere Änderungsanträge eingebracht.

Aiwanger: Mit dem Fondsstandortgesetz kann Deutschland zu internationalen Tech-Gründer-Hotspots aufschließen. Davon profitiert auch der Freistaat. Wir haben in Bayern in den vergangenen Jahren die Start-up-Förderung in allen Bereichen deutlich ausgebaut und die Rahmenbedingung zur Finanzierung von Start-ups verbessert. Ich begrüße deshalb die im Gesetzesentwurf vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds. Diese Forderung hatten wir bereits mehrfach eingebracht. Es gibt aber weiterhin Luft nach oben.“ Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern konkret:

Der Geltungsbereich des Gesetzes muss erweitert werden, damit auch bereits ältere Start-ups und Scale-ups von bis zu 15 Jahren von den neuen Regeln profitieren
Praxisrelevanten Beteiligungsformen wie zum Beispiel Anteilsoptionen und indirekte Beteiligungen müssen berücksichtigt werden
Nachgelagerte Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung erst nach 15 Jahren
Erhöhung des jährlichen, steuerfreien Höchstbetrags für Mitarbeiterbeteiligungen.

 

Aiwanger: „Start-ups verwandeln Innovationen in Geschäftsideen. So entstehen dank unserer landesweiten digitalen Gründerzentren zukunftssichere Arbeitsplätze und neue Geschäftsmodelle. Für eine Volkswirtschaft sind Start-ups deshalb unverzichtbar. Der Bund muss also für beste Wachstumgsbedingungen sorgen.“ Das Fondsstandortgesetz soll noch vor der Bundestagswahl vom Bundestag verabschiedet werden.

Quelle:stmwi.bayern.de

Von redaktion