Berlin:
Reguläre Auszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember gestartet
Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe
für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Dezemberhilfe
durch die Länder ab sofort umgesetzt werden und ab heute starten.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5.
Januar 2021 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen
ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden bereits über
1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe geleistet. Insgesamt wurden bei
der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt. Während die
Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die
Dezemberhilfe von den zuständigen Stellen der Länder administriert. Die zuständigen Stellen der
Länder finden Sie hier.
Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und
Einrichtungen, die von den für November beschlossenen und auf den Dezember verlängerten
Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu
können, wurden zunächst seit Anfang Januar Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der
Abschlagszahlungen beträgt maximal 50.000 Euro. Seit heute läuft auch die reguläre Auszahlung der
Hilfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmals im Überblick:
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember
verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember
2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die
Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen finden
Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe
(www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können
die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.
Auch für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gelten die Vorgaben des
EU-Beihilferechts. Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210201-regulaere-auszahlungen-fuer-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-fuer-dezember-gestartet.html
Quelle:abo.bmwi.bund