München – Brüssel:
Bundesrat gibt grünes Licht für europäisches Einheitspatent / Besserer Schutz für bayerische Erfindungen / Sitz neben Luxemburg und Paris in München / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Das wertet den Standort München weiter auf. Bayerische und deutsche Unternehmen sind innovativ und patentstark. Unsere leistungsstarke Industrie wird von dem verbesserten Schutz ihrer Erfindungen profitieren.
Der Bundesrat hat heute (18. Dezember) dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zugestimmt. Er gibt damit grünes Licht für ein Europäisches Einheitspatent. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Damit gibt es künftig flächendenkend einen einheitlichen Patentschutz in Europa. Das ist für die deutsche und bayerische Wirtschaft enorm wichtig. Bayerische und deutsche Unternehmen sind innovativ und patentstark. Unsere leistungsstarke Industrie wird von dem verbesserten Schutz ihrer Erfindungen profitieren.“
Das Übereinkommen bietet einen einheitlichen europäischen Patentschutz, der kostengünstig ist und effizient vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden kann. Eisenreich: „Mit der Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts werten wir den Patentgerichtsstandort München weiter auf. Mit Erfolg haben wir uns für München als herausragenden Standort des Einheitlichen Patentgerichts neben Luxemburg und Paris eingesetzt. Ein europäisches Patentgericht direkt vor der Tür bringt erhebliche Vorteile.“
Die bayerische Landeshauptstadt ist schon jetzt ein starker Patentrechtsstandort. Neben dem deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht ist auch das Europäische Patentamt in München angesiedelt. Daneben hat das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb seinen Sitz in München. Zudem zählt das Landgericht München I bundesweit zu den renommiertesten Gerichten für Patentverletzungsklagen.
Der Minister abschließend: „Der Ausbau dieser Spitzenstellung ist der Bayerischen Staatsregierung ein großes Anliegen. Deshalb hat der Freistaat gegenüber dem Bund erklärt, Räumlichkeiten, IT-Ausstattung sowie Unterstützungspersonal für das Einheitliche Patentgericht bereitzustellen. München bleibt damit auch künftig die ?europäische Patenthauptstadt?.“
Quelle: stmj.bayern.de