Berlin:

Schulze: Klimaschutz wird in Europa unumkehrbar

EU-Umweltrat beschließt Position der Mitgliedstaaten zum Europäischen
Klimagesetz

Die Europäische Union wird zum ersten Mal das rechtsverbindliche Ziel der
Treibhausgasneutralität bis 2050 gesetzlich festschreiben. Unter Leitung
von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einigten sich die
EU-Umweltminister*innen heute beim Umweltrat in Brüssel auf eine
gemeinsame Position zum Europäischen Klimagesetz, die neben der Festlegung
der Treibhausgasneutralität auch ein höheres Klimaziel für 2030
festlegt: Bis dahin sollen die Treibhausgasemissionen der EU um mindestens
55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Erreicht sind bislang 25 Prozent
Minderung, angestrebt wurde zuvor mindestens 40 Prozent bis 2030.
Beschlossen wurde auch, dass die Mitgliedstaaten das neue Ziel für 2030
als EU-Klimaschutzbeitrag wie im Pariser Abkommen vorgesehen noch in diesem
Jahr an die Vereinten Nationen übermitteln.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Einigung ist ein wichtiges
internationales Signal: Die Europäische Union verpflichtet sich
unumkehrbar und verbindlich zum Klimaschutz. Wir Europäer beweisen damit,
dass wir das Pariser Klimaschutzabkommen ernst nehmen. Unser neues EU-Ziel
von mindestens 55 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 ist international
vorbildlich. Das ist ein glaubwürdiger und vernünftiger Pfad hin zur
Treibhausgasneutralität 2050. Für das kommende Jahrzehnt bedeutet das
nichts weniger als eine Verdopplung unseres Tempos beim Klimaschutz. Alle
EU-Länder werden mehr tun als bisher. Auch Deutschland wird beim
Klimaschutz mehr beitragen müssen als die bislang beschlossenen 55 Prozent
Treibhausgas-Minderung. In allen Bereichen werden jetzt zusätzliche
energische Klimaschutzschritte folgen müssen: bei der Energiewende, im
Verkehr und bei Gebäuden ebenso wie bei allen Industrieprozessen.“

Das EU-Klimagesetz legt noch nicht fest, mit welchen Maßnahmen die Ziele
erreicht werden sollen und welcher Mitgliedstaat welchen Beitrag
übernimmt. Das wird erst absehbar, wenn die EU-Kommission im Sommer 2021
ihre Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente vorlegen wird.

Das Europäische Klimagesetz sieht zudem eine regelmäßige Überprüfung
vor, die sich eng am Pariser Abkommen orientiert. Demnach wird die
EU-Kommission alle fünf Jahre prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der
Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad dorthin
im Einklang stehen. Analog zum Pariser Abkommen findet die erste
Überprüfung im Jahr 2023 statt.

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten wird das EU-Klimagesetz im Trilog mit
EU-Parlament und EU-Kommission zügig weiterverhandeln. Finalisiert werden
diese Gespräche dann wie vorgesehen unter portugiesischer
Ratspräsidentschaft.

Quelle:bmu.de

Anmerkung der Redaktion: Unumkehrbar? So wie die Pressefreiheit, die unabhängige Justiz in Polen und Ungarn?

Von redaktion