München:
Über 800.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds sowie zinsloses Darlehen für Sanierung der historischen Wehranlagen in Nördlingen
Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel für Instandsetzung des schwäbischen Baudenkmals bekannt – „ein Highlight für Mittelalter-Fans“
Die Sanierung der historischen Wehranlagen in Nördlingen wird mit 815.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds und einem zinslosen Darlehen in Höhe von 60.000 Euro unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. „Die Nördlinger Stadtmauer ist eine historische Kostbarkeit. Sie besitzt den einzigen vollständig erhaltenen, begehbaren und überdachten Wehrgang in ganz Deutschland und macht die ehemalige Reichsstadt zu einem Highlight für Mittelalter-Fans. Ich freue mich sehr, dass wir die historischen Wehranlagen mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds für kommende Generationen erhalten können“, so Staatsminister Sibler.
Die Anlage des endgültigen Berings der Stadt, der die engere spätstaufische Befestigung ersetzte, geht auf ein Privileg König Ludwig des Bayern von 1327 zurück. Die Mauer war im Wesentlichen bis Ende des 14. Jahrhunderts fertiggestellt. Die Finanzierung wurde durch ein Ungeld, eine Verbrauchssteuer für alkoholische Getränke und durch Strafgelder gesichert. Der erhaltene Bestand, vor allem die Brustwehr und der mit einer Holzkonstruktion überdachte Wehrgang, wurde bis ins 18. Jahrhundert hinein laufend repariert. Die Maueröffnungen orientieren sich dabei an den jeweiligen wehrtechnischen Vorgaben. So zeigen die wohl aus dem 16. und 17. Jahrhundert überlieferten Schießscharten hier ein nahezu einheitliches Erscheinungsbild, stadtseitig mit zum Teil mehrfach abgetreppten Verdachungen und konischen Leibungen, die sich feldseitig zu unterschiedlich geformten Schlüssellochscharten öffnen.
Eigentümerin ist die Stadt Nördlingen. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Die Maßnahme ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und wird von diesem fachlich begleitet.
Quelle: stmwk.bayern.de