München:
Huml fordert vom Bund schnelle Pflegereform – Bayerns Pflegeministerin: Wir brauchen eine zukunftsfeste und generationengerechte Finanzierungsgrundlage
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml fordert vom Bund weitere Reformen bei der Pflegeversicherung – auch bei den Kosten der Ausbildung. Huml betonte am Donnerstag: Die Bekämpfung der Corona-Pandemie darf nicht von anderen wichtigen Aufgaben abhalten. Das gilt insbesondere für die Pflege. Der Start der neuen Pflegeausbildung in diesem Jahr ist ein Meilenstein für die Sicherstellung des Fachkräftebedarfs der Zukunft. Wir dürfen diese Verantwortung nicht auf die Pflegebedürftigen abwälzen!
Die Ministerin erläuterte: Wir brauchen endlich eine Entlastung der Pflegebedürftigen von ihrem Kostenanteil für die Ausbildung. Aktuell erhalten Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen oder von ambulanten Pflegediensten versorgt werden, aufgrund des Teilleistungssystems der Pflegeversicherung die Rechnungen für die Teilfinanzierung der neuen Pflegeausbildung. Die Kostenbelastung zum Beispiel von Pflegebedürftigen im Heim, die derzeit in Bayern bei durchschnittlich knapp über 2.000 Euro liegt, kann allein aufgrund der Kosten der Ausbildung in den nächsten Jahren nochmal um etwa 10 Prozent anwachsen.
Huml fügte hinzu: Diese weitere Kostenbelastung führt mehr denn je vor Augen, dass wir die Pflegebedürftigen und ihre Familien nicht überlasten dürfen. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die pflegerische Versorgung muss sich auch in einer gesamtgesellschaftlichen Finanzierung widerspiegeln. Ich bin mehr denn je von der Notwendigkeit eines dauerhaften Steuerzuschusses für die soziale Pflegeversicherung überzeugt.
Mit dem Start der neuen Pflegeausbildung werden die Kosten der Ausbildung auf die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Länder und die Pflegeversicherung umgelegt. Auch der Freistaat Bayern übernimmt einen Teil des Gesamtfinanzierungsbedarfs der Pflegeausbildungskosten in Bayern. Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilleistungsversicherung handelt, müssen die Pflegeeinrichtungen allerdings diese Kosten an die von ihnen versorgten Pflegebedürftigen weitergeben. Diese Rechnungen kommen nun bei den Pflegebedürftigen an.
Huml unterstrich: Je erfolgreicher wir mit der neuen Pflegeausbildung sind und je mehr Auszubildende da sind, desto teurer wird es für die Pflegebedürftigen – das kann nicht sein! Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und die Sicherstellung des zukünftigen Fachkräftebedarfs muss auch finanziell von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) und im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeberufereformgesetz habe ich eine Entlastung der Pflegebedürftigen von diesen Kosten gefordert. Jetzt ist es Zeit, zu der immer wieder beschworenen Verantwortung für den Fachkräftenachwuchs in der Pflege zu stehen.
Huml ergänzte: Die Corona-Pandemie hat uns nachdrücklich vor Augen geführt, wie wichtig die Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit der Pflegekräfte ist. Wir dürfen an ihrer Ausbildung nicht sparen!
Die Ministerin verwies darauf, dass eine durch den Steuerzahler finanzierte Übernahme der Ausbildungskosten durch die Pflegeversicherung auch eine enorme Entlastung von Bürokratie darstelle. Huml erläuterte: Die Ausbildungskosten müssten nicht mehr auf rund 30.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland und in der Folge auf die von ihnen versorgten Pflegebedürftigen umgelegt werden. Die entsprechende Datenerhebung, Rechnungslegung und die Geldflüsse könnten entfallen.
Quelle:stmgp.bayern.de