München:
Huml fordert von Bund Verlängerung des Corona-Pflege-Schutzschirms – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: „Die Versorgung der Pflegebedürftigen darf nicht gefährdet werden“
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml fordert die Bundespolitik angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie auf, den sogenannten Pflege-Schutzschirm um ein halbes Jahr bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Huml betonte am Donnerstag: In dieser Krisensituation brauchen unsere Pflegeeinrichtungen sowie die Pflegebedürftigen mit ihren Angehörigen jede Sicherheit und Unterstützung, die wir ihnen geben können. Deswegen setze ich mich für eine Verlängerung des Pflege-Schutzschirms bis Ende März ein.
Die Ministerin warnte: Es wäre ein fatales Signal, wenn dieses erfolgreiche Hilfsprogramm nur bis Ende dieses Jahres verlängert würde. Denn die Pandemie geht weiter – und sie wird uns auch im Winter noch vor große Herausforderungen stellen.
Die Ministerin erläuterte: Wir dürfen die Versorgung der Pflegebedürftigen nicht gefährden. Denn klar ist: Wenn der Schutzschirm zu früh ausläuft und dann in den Einrichtungen Mehrausgaben anfallen oder weniger Geld eingenommen wird, bleiben den Trägern nur zwei Möglichkeiten: Sie können die Kosten auf die Pflegebedürftigen umlegen oder Einrichtungen schließen. Beides würde letztlich die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen belasten. Das müssen wir verhindern.
Der Pflege-Schutzschirm ist Teil des bundesweiten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 sowie des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes vom 19. Mai 2020. Neben Erleichterungen für Pflegebedürftige gibt er zugelassenen Pflegeeinrichtungen unter anderem die Möglichkeit, sich Corona-bedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen von der Pflegeversicherung erstatten zu lassen (§ 150 Abs. 2 Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Für Bayern haben die Pflegekassen die Zuständigkeiten nach Regierungsbezirken festgelegt. Daneben können auch die zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen anerkannten sogenannten Alltagsunterstützungsangebote vom Pflege-Schutzschirm profitieren (§ 150 Abs. 5a Elftes Buch Sozialgesetzbuch).
Die Regelungen gelten zunächst bis Ende September 2020. Der Bundestag will in Kürze über eine Verlängerung beraten. In der Diskussion ist eine Verlängerung erstmal nur bis Ende des Jahres.
Huml bekräftigte: Ich halte es grundsätzlich für positiv, dass über eine Verlängerung nachgedacht wird, aber nur bis Ende des Jahres wäre zu kurz gesprungen. Wir brauchen den Pflege-Schutzschirm so lange, wie wir mit dem Virus ringen. Ziel ist es, die Einrichtungen und folglich auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor finanzieller Überlastung zu schützen und ihnen Sicherheit zu geben. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um gemeinsam durch die Pandemie zu kommen.
Quelle:stmgp.bayern.de