München:
Wirtschaftsminister begrüßt Verlängerung von Überbrückungshilfe und Kurzarbeit
Aiwanger: „Coronaprobleme noch nicht vorbei – viele Unternehmen müssen weiterhin unterstützt werden“
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die vom Koalitionsausschuss in Berlin beschlossene Verlängerung von Überbrückungshilfe und Kurzarbeit: Viele Unternehmen benötigen auch im Herbst und Winter noch staatliche Unterstützung, um nicht in die Insolvenz zu geraten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona sind noch nicht überwunden. Deshalb ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe der richtige Schritt. Ich habe dazu vor wenigen Tagen mit dem Bundeswirtschaftsminister Altmaier ein Telefonat geführt und danke auch ihm für seinen Einsatz, der jetzt vielen Betrieben und Arbeitnehmern zugute kommt.
Die Unternehmen in Bayern profitieren bereits jetzt maßgeblich von der Überbrückungshilfe. Es wurden in den vergangenen Wochen über 100 Millionen Euro an rund 5.300 bayerische Firmen ausbezahlt. Dies entspricht aktuell einem Anteil von deutlich über einem Drittel aller ausgezahlten Überbrückungshilfen in Deutschland. Bayern liegt damit auch dank der professionellen Abwicklung durch die IHK für München und Oberbayern deutschlandweit an der Spitze.
Die Überbrückungshilfe soll die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Das Programm war im Juli mit einer Laufzeit von zunächst drei Monaten (Juni bis August 2020) und ein Volumen von 24,6 Milliarden Euro gestartet. Die Anträge dürfen ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer gestellt werden.
Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise in den Monaten April bis Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent und in den Monaten Juni, Juli und August mindestens 40% im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben. Die Überbrückungshilfe soll in erster Linie Fixkosten erstatten mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro je Monat.
Quelle:stmwi.bayern.de