München:

Bayern startet gemeinsame Bundesratsinitiative mit NRW / Justizminister Eisenreich: „Unser Ziel ist es, eine Schutzlücke bei gefährlichen Verkehrseingriffen mit Todesfolge zu schließen“ / Erste Etappe für eine weitergehende Reform des Verkehrsstrafrechts

Verbotene Autorennen mit tödlichem Ausgang haben in der Öffentlichkeit eine Debatte über angemessene Strafen bei Verkehrsstraftaten ausgelöst. Auf Forderungen u.a. aus Bayern hin hat der Bundesgesetzgeber 2017 die Beteiligung an einem verbotenen Autorennen unter Strafe gestellt. Die Minister der Justiz, Georg Eisenreich in Bayern und Peter Biesenbach in NRW, sehen aber weiteren Nachbesserungsbedarf im Verkehrsstrafrecht. Eisenreich: „In einigen anderen Fällen von verkehrsfeindlichen Verhaltensweisen mit tödlichem Ausgang ist nach wie vor eine unangemessen milde Strafe vorgesehen. Das steht in keinem Verhältnis zu den dramatischen Folgen für die Hinterbliebenen der Opfer.“

Mit einem gemeinsam erstellten Gesetzentwurf, der am morgigen Freitag (05.06.2020) im Bundesrat vorgestellt wird, wollen Bayern und NRW einen Widerspruch im Verkehrsstrafrecht beseitigen. Eisenreich: „Unser Ziel ist es, eine Schutzlücke bei gefährlichen Eingriffen in den Verkehr zu schließen. Derartige Eingriffe begeht beispielsweise, wer Drähte über die Straße spannt, Barrikaden auf der Straße aufstellt oder Holzscheite von der Autobahnbrücke wirft. “
Die Ungereimtheit im Gesetz: Wer dadurch eine schwere Gesundheitsschädigung herbeiführt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Wer aber den Tod eines Menschen verursacht, muss lediglich mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dies gilt, wenn dem Täter kein Körperverletzungs- und Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, sondern lediglich Gefährdungsvorsatz. Eisenreich: „Das ist nicht nur widersprüchlich, es ist mit Blick auf den hohen Rang des Rechtsguts ‚Leben‘ nicht nachvollziehbar.“ Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht für beide Fälle den gleichen erhöhten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Die Initiative ist für den bayerischen Justizminister nur die erste Etappe seiner Bemühungen um eine Reform des Verkehrsstrafrechts, die Bayern gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen vorantreibt. Bei der nächsten Justizministerkonferenz will Eisenreich weitere Vorschläge vorlegen. Der bayerische Justizminister dazu: „Wie viel im Verkehrsstrafrecht noch im Argen liegt, zeigt auch der Fall eines stark betrunkenen Autofahrers aus Südtirol, der Anfang des Jahres in eine Gruppe deutscher Skiurlauber gerast war und sieben Personen in den Tod riss.“ Während ihm in Italien eine langjährige Haftstrafe drohe, sehe das geltende Recht in Deutschland bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolgen als Strafe lediglich Geldstraße oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. „Das muss sich ändern“, so Eisenreich abschließend.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sieht vor, für die Todesfolge bei verkehrsfeindlichen Eingriffen denselben Strafrahmen zu eröffnen, der bislang nur für lediglich gesundheitsbeeinträchtigende Folgen (schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen) vorgesehen ist. Dazu soll in dem Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) die qualifizierte Strafandrohung des § 315 Abs. 3 StGB auch auf die Verursachung des Todes erstreckt werden. Über die bereits bestehende Verweisung in § 315b Abs. 3 StGB findet diese Strafschärfung auch für die Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) Anwendung.

Quelle: stmbw.bayern.de

Von redaktion