München:
Rund 3.000 Anträge in den ersten 48 Stunden: Bayerisches Künstlerhilfsprogramm stark nachgefragt
140 Millionen für Unterstützung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern vorgesehen – Online-Antrag unter kuenstlerhilfe-corona.bayern
Das bayerische Künstlerhilfsprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, wird stark nachgefragt: In den ersten 48 Stunden sind bereits rund 3.000 Anträge eingegangen. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Der Antrag auf Soforthilfe kann seit Dienstagnachmittag unter kuenstlerhilfe-corona.bayern im Netz gestellt werden. Begleitet wird die Antragsstellung mit Hinweisen und Antworten auf wesentliche Fragen zum Programm auf der Homepage des Kunstministeriums unter wk.bayern.de/hilfsprogramm, die fortlaufend aktualisiert wird. Zudem ist eine Hotline für Informationen und Fragen eingerichtet, die Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr besetzt ist.
Nachfragen zur Antragsstellung kamen bisher insbesondere von den Künstlerinnen und Künstlern, deren Antrag auf Grundsicherung oder eine Corona-Soforthilfe des Freistaats oder des Bundes abgelehnt wurde. Für sie gibt es eine gute Nachricht: Der Antrag auf Künstlerhilfe kann trotzdem gestellt werden. Das ist zudem auch möglich, wenn sich ein gestellter Antrag auf andere Weise, zum Beispiel durch Rücknahme, erledigt hat. Aktuell werden entsprechende Hinweise zur Klarstellung ins Online-Antragsformular aufgenommen.
Über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro
Vom Schriftsteller bis zur Game-Designerin, von der Puppenspielerin bis zum Tänzer: Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausreichen. Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Dabei sind auch Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt, wenn sie nicht über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, sofern sie inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen. Dies ermöglicht zum Beispiel auch punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern wie Schauspielerinnen und Schauspielern eine Unterstützung. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen bearbeitet, die sich um eine zügige Auszahlung der Soforthilfe kümmern.
Kultur-Rettungsschirm: 200 Millionen und sechs Programme
„Kunst und Kultur sind für uns lebenswichtig. Deshalb wollen wir von Seiten des Freistaats auch in der Krise ein verlässlicher Partner sein. Bayern ist sich als Kulturstaat seiner besonderen Verantwortung für unsere Kulturschaffenden bewusst“, so Bernd Sibler. Gemeinsam mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte er vergangenen Donnerstag einen Kultur-Rettungsschirm vorgestellt. Mit den angekündigten rund 200 Millionen Euro und sechs aufeinander abgestimmten Programmen, darunter das Künstlerhilfsprogramm, leiste der Freistaat unbürokratische Hilfe, betonte Kunstminister Sibler. Ziel sei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kreative sowie die Kulturlandschaft abzufedern und Strukturen zu sichern. „Mir ist bewusst, dass die Kunst- und Kulturszene nicht nur Soforthilfen benötigt, sondern auch mittelfristig verstärkt unterstützt werden muss. Mit unseren Hilfsprogrammen können wir sagen: Kunst und Kultur haben in Bayern eine gute Perspektive. Auch deshalb, weil wir derzeit für Bayern ein ausgewogenes Konzept für einen Neustart für Kunst und Kultur unter veränderten Bedingungen entwickeln“, so Kunstminister Bernd Sibler, der auch Vorsitzender der Kulturministerkonferenz ist. Die Kulturminister der Länder hatten jüngst der Ministerpräsidentenkonferenz Eckpunkte für eine Öffnung des Kulturbetriebs zur Beratung vorgelegt.
Die Hotline für Informationen und Fragen zum Künstlerhilfsprogramm ist unter 089/233 289 22 von Dienstag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 13 Uhr zu erreichen. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.
Quelle: stmwk.bayern.de