München:
Justizministerin Merk fordert zügige Verabschiedung des deutschen Mediationsgesetze: „Es wäre eine Ironie des Schicksals, wenn sich Bundestag und Bundesrat ausgerechnet beim Mediationsgesetz nicht zusammenraufen könnten!“

 

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert
nachdrücklich eine baldige Verabschiedung des deutschen
Gesetzes über die Mediation in gerichtlichen Verfahren.
„Die europäische Richtlinie über die Mediation in
Zivil- und Handelssachen wäre bereits vor einem Jahr
in deutsches Recht umzusetzen gewesen. Dass das entsprechende
Gesetz in Deutschland immer noch nicht verabschiedet
ist, ist kein gutes Zeichen für Mediation und außergerichtliche
Streitbeilegung!“

 

Die Mediation
ist ein Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung von
Konflikten, das den Parteien eine in vielen Fällen
vorzugswürdige umfassende Lösung ihres Konflikts
ermöglicht. Durch das bereits im März 2011 von der
Bundesregierung vorgelegte Mediationsgesetz sollten
u. a. Qualitätsanforderungen an Mediatoren geregelt
und die Vertraulichkeit von Mediationsverhandlungen
sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen
geregelt werden. Der Bundesrat hatte allerdings – gegen
die bayerische Stimme – am 10. Februar 2012 den Vermittlungsausschuss
gegen das Gesetz angerufen, weil er eine ausdrückliche
Regelung auch der Mediation durch Richter in dem Gesetz
wünschte. „Dabei geht es meines Erachtens um einen
Streit um Kaisers Bart“, so Merk. „In dem Gesetz ist
eine Mediation durch Richter durchaus vorgesehen, die
allerdings ‘Güterichter‘ und nicht ‘Mediationsrichter‘
genannt werden – ein Modell, das wir in Bayern seit
Jahren erfolgreich praktizieren und das bestens funktioniert.
Ein Streit um Worte und Begrifflichkeiten darf aber
doch nicht dazu führen, dass Umsetzungsfristen versäumt
werden und ein klares Signal für die Mediation ausbleibt
„, so Merk. Die Ministerin gab ihrer Hoffnung Ausdruck,
dass bald eine Sitzung des Vermittlungsausschusses
zustande kommt und ein konstruktives Ergebnis erzielt
wird. „Es wäre schon eine Ironie des Schicksals, wenn
ausgerechnet beim Erlass des Mediationsgesetzes der
Gesetzgeber sich nicht zusammenraufen und eine konstruktive
Lösung finden könnte. Die Mediation nennt sich in
diesem Fall Vermittlungsverfahren und sollte bald genutzt
werden!“

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion