Erlangen:
Corona-Virus: Beschränkungen und Auslegungshinweise
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat am Donnerstagvormittag in einer Regierungserklärung deutlich gemacht, dass die Lage im Land sehr ernst sei. Die Corona-Virus-Infektionszahlen vervielfachen sich in kurzer Zeit. Die einzige derzeit mögliche Maßnahme, Infektionen zu vermeiden, gehe nur über die Vermeidung persönlicher Kontakte. Daher der dringende Appell, sich an die bisherigen Vorgaben zu halten. Andernfalls sei es nicht auszuschließen, dass noch einschneidendere Maßnahmen, beispielsweise wie eine bayernweite Ausgangssperre, notwendig werden.
In einer „Positivliste“ hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege jetzt zusammengestellt, welche „Dienstleister und Handwerker“ generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können sowie Zweifelsfälle klargestellt (Auslegungshilfe). Die detaillierte Übersicht ist im Internet unter www.erlangen.de/corona<http://www.erlangen.de/corona> eingestellt.
Der Freistaat hat in den vergangenen Tagen zahlreiche Allgemeinverfügungen erlassen, zu denen in Einzelfällen noch Fragen offen sind. Zur einheitlichen Handhabe wurden einzelne Punkte nach einer juristischen Prüfung nun festgelegt.
· Der Speisenverkauf durch Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte an Stehtischen ist wie die Öffnung von Lokalen nur im Zeitraum von 6:00 bis 15:00 Uhr erlaubt. Auch hier gilt ein Abstand zwischen den Personen von 1,5 Metern und nicht mehr als maximal 30 Personen im Raum. Diese Regelung gilt bis 30. März.
· Autohäuser, Fahrradgeschäfte, Elektrogeschäfte oder ähnliche, die gleichzeitig Werkstatt und Verkauf betreiben: Der Verkauf ist bis einschließlich 30. März verboten, die Annahme und Durchführung von Reparaturen ist dagegen erlaubt.
· Poststellen/Paketstationen der Deutschen Post AG und anderer Versandunternehmen dürfen geöffnet bleiben. Allerdings ist nur der Betrieb der Poststelle erlaubt, nicht der Verkauf anderer dort erhältlicher Waren oder das Betreiben von Lotterien. Diese Regelung gilt bis 30. März.
· Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen sind weiterhin erlaubt.
· Blutspende-Termine des BRK dürfen stattfinden.
Darüber hinaus informiert die Stadt Erlangen, dass bei Beerdigungen maximal zehn Personen zulässig sind. Die Bestattungshallen bleiben nach wie vor geschlossen. Der Kauf von Komposterde an der Kompostierungsanlage (Neuenweiherstraße) ist bis auf Weiteres nicht möglich. Die Selbstanlieferung von Grünabfällen bis ein Kubikmeter aus privatem Bereich ist weiterhin möglich.
Und die Erlanger Stadtwerke stellen ab Freitag, 20. März, bis auf Weiteres den „NightLiner“-Verkehr ein. Dies betrifft im Stadtgebiet die Linien N27, N28 und N29.
Alle Informationen der Stadtverwaltung zum Corona-Virus sowie die Erreichbarkeit der städtischen Dienststellen sind im Internet unter www.erlangen.de/corona<http://www.erlangen.de/corona> veröffentlicht.
Quelle:erlangen.de