München:

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker sind auch Angriffe auf unsere Demokratie“

Nach einer heute veröffentlichten Umfrage des Magazins KOMMUNAL sind 64 Prozent der befragten Bürgermeister im Rahmen ihrer Tätigkeit schon einmal beleidigt, beschimpft, bedroht oder tätlich angegriffen worden.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärt zu diesem Anlass: „Unsere Demokratie lebt davon, dass sich Menschen für unser Gemeinwohl einsetzen. Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker sind deshalb auch Angriffe auf unsere Demokratie. Für die bayerische Justiz ist klar: Wir dulden solche Angriffe nicht und bekämpfen sie mit allen Mitteln des Rechtsstaats. Vor allem lassen wir die Kommunalpolitikerinnen und -politiker nicht alleine. Der Staat schaut hin und greift durch.“

Die bayerische Justiz hat ein klares Konzept zum Schutz von Abgeordneten sowie kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -tägern. „Wer wegen seines kommunalen Mandats oder Amts Ziel von Straftaten geworden ist, dem werden wir es mit einem Online-Verfahren erleichtern, sich mit einer Strafanzeige oder Prüfbitte an die Justiz zu wenden. Auch haben wir bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner benannt, die den Kommunalpolitikerinnen und -politikern bei begangenen Straftaten zur Seite stehen“, so Eisenreich.

Hintergrund:

Das Konzept der bayerischen Justiz zum Schutz von Abgeordneten sowie kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern umfasst insbesondere folgende Punkte:

1. Vereinfachtes Online-Verfahren für Online-Straftaten
Für Online-Straftaten (insbesondere Hate-Speech, Bedrohungen, Beleidigungen per E-Mail) wird die bayerische Justiz einen Zugang zu einem vereinfachten Online-Verfahren einrichten (vergleichbar dem Projekt „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“): Statt wie bisher schriftlich und unter Beifügung von Datenträgern oder Ausdrucken können Betroffene dann Anzeigen und Prüfbitten schnell und einfach online an die Justiz übermitteln. Dort werden die eingehenden Meldungen durch den Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz geprüft, der bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) angesiedelt ist.

2. Ansprechpartner
Insbesondere für den Bereich der „analog“ begangenen Straftaten wird die bayerische Justiz bei jeder der 22 bayerischen Staatsanwaltschaften einen Ansprechpartner für Abgeordnete sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und
-träger benennen. Die Ansprechpartner stehen insbesondere für eine Beratung im Hinblick auf die strafrechtliche Bewertung und Anzeigeerstattung zur Verfügung, sorgen für eine nachdrückliche, sorgfältige und möglichst zügige Ermittlung des Sachverhalts und vermitteln zur Gewährleistung einer wirksamen Prävention den Kontakt zur Polizei.

3. Nachdrückliche Strafverfolgung
Für die bayerischen Staatsanwaltschaften gilt: Eine nachdrückliche Verfolgung von Straftaten zum Nachteil von Abgeordneten sowie kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Das bedeutet: Verweisungen auf den Privatklageweg kommen in Bayern bei solchen Straftaten in aller Regel nicht in Betracht, d.h. die Staatsanwaltschaften übernehmen die Strafverfolgung selbst. Auch Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld sind in Bayern auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt.

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion