Berlin:

Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Todesurteilen gegen drei Teilnehmer an den Protesten in Iran

Anlässlich aktueller Meldungen über Todesurteile gegen drei Teilnehmer an den Protesten in Iran im November 2019 erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (27.02.):
„Ich bin zutiefst bestürzt über Meldungen, dass Amir Hossein Moradi, Saeed Tamjidi und Mohammad Rajabi wegen ihrer Teilnahme an den Protesten in Iran im November 2019 zum Tode verurteilt wurden.

Es bestehen Zweifel daran, dass ihnen ein faires und rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wurde. Völlig unabhängig davon ist die Todesstrafe eine grausame Art der Bestrafung, die die Bundesregierung unter allen Umständen ablehnt.
Amir Hossein Moradi, Saeed Tamjidi und Mohammad Rajabi haben an den Protesten aufgrund der Erhöhung der Benzinpreise im November 2019 in Iran teilgenommen. Dabei kamen landesweit mindestens dreihundert Menschen ums Leben, tausende wurden verhaftet und befinden sich zum Teil immer noch in Haft, darunter auch Minderjährige.

Ich fordere die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen während der Demonstrationen vom November 2019. Die Iranerinnen und Iraner müssen die Möglichkeit haben, friedlich, frei und ohne Behinderung ihre Meinung ausdrücken zu können. Den inhaftierten Demonstranten muss das Recht auf menschenwürdige Haftbedingungen und ein faires rechtsstaatliches Verfahren zugestanden werden – ohne Todesstrafe!

Hintergrund:
Am 25/26.01.2020 wurden Amir Hossein Moradi, Saeed Tamjidi und Mohammad Rajabi der „Mitwirkung an Vandalismus und Brandstiftung“ für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Weiterhin wird ihnen “Mitwirkung an bewaffnetem Raubüberfall“ und „illegaler Grenzübertritt zur Last gelegt.” Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge hatten alle drei unter Folter erzwungene Geständnisse abgelegt.

Quelle: auswärtiges-amt.de

 

Internetangebot des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de

Von redaktion