München:
Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse und verbesserte Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Das ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter. / Notwendig ist auch ein besserer Schutz vor Mietwucher.“
Der Bundestag hat heute das Gesetz „zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Der heutige Beschluss des Bundestags ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter. Die beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse und die verbesserte Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete begrüße ich ausdrücklich.“
Eisenreich fordert darüber hinaus, Mieterinnen und Mieter auch besser vor Mietwucher zu schützen. „Bei wucherischen Mietpreisen brauchen wir zudem eine spürbare und effektive Ahndung. Deshalb müssen die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dazu hat Bayern bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat auch mit klarer Mehrheit zugestimmt hat“, so der bayerische Justizminister. „Wir wollen einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber es gibt auch schwarze Schafe. Diese verdienen keinen Schutz.“
Mietwucher ist bereits nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Die Voraussetzungen für eine Ahndung sind jedoch sehr hoch: Die Mietwohnung muss nicht nur in einem Gebiet mit geringem Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen liegen und die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen. Es ist zudem der Nachweis der „Ausnutzung“ zu führen, d.h.: Erstens muss sich der Mieter trotz ausreichender Bemühungen um eine Wohnung in einer Zwangslage befunden haben und deshalb auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen gewesen sein. Zweitens muss der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt haben. Der Nachweis der „Ausnutzung“ kann in der Praxis kaum geführt werden. Die Schutzvorschrift läuft deshalb häufig ins Leere.
Eisenreich: „Diese Hürden sind zu hoch. Das in der Praxis schwer nachzuweisende Kriterium der Ausnutzung muss entfallen.“ Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll künftig ausreichen, dass objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorliegt und die Miete mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zudem soll eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro dafür sorgen, Vermieter von der Erhebung von Wuchermieten abzuhalten.
Quelle: stmj.bayern.de