München:

Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler zur Finanzierung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ durch Bund und Länder – Verfahren zur Erstellung der Verpflichtungserklärungen läuft

Für Bayerns Wissensminister Bernd Sibler ist selbstverständlich, dass der Freistaat den vereinbarten Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ zwischen Bund und Ländern nachkommen wird. „Wir sind uns unserer Verantwortung für die Zukunft unserer Hochschullandschaft bewusst. Wenn wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe weiterhin mithalten wollen, müssen wir massiv und langfristig planbar in unsere Hochschulen investieren. Der Zukunftsvertrag ist ein starkes Signal und wird für einen kräftigen Schub in der Hochschullandschaft sorgen.  Bayern wird seinen Anteil an der Finanzierung sogar übererfüllen und mehr Mittel zur Verfügung stellen als in der Verpflichtungserklärung vorgesehen“, betont Sibler. „Wissenschaft und Forschung sind das Herzstück unseres Fortschritts, unsere Versicherung für die Zukunft. Daher investieren wir massiv in die Zukunft des Wissenschaftsstandortes Bayern“, so Bayerns Wissenschaftsminister.

Länder stellen Mittel mindestens in gleicher Höhe zur Verfügung

Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ wird der seit 2007 bestehende Hochschulpakt weitergeführt, mit dem sich der Bund an dem Erhalt der Ausbildungskapazität beteiligt. Eine Verwaltungsvereinbarung regelt konkret und eindeutig die Ziele und Maßnahmen dieses neuen, erstmals auf Dauer abgeschlossenen Paktes zwischen Bund und Ländern: Zu leisten sind von Seiten der Länder eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Jedes Land hat sich außerdem dazu verpflichtet, dafür zusätzliche Mittel mindestens in der Höhe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Bundesmittel bereitzustellen.

Das Verfahren zur Erstellung der Verpflichtungserklärungen der Länder läuft derzeit: Die Länder haben ihre Entwürfe der Erklärungen dem Bund zugeleitet, das Konsultationsverfahren dazu beginnt zeitnah. Die bilateral zwischen jedem Land und dem Bund abgestimmten Verpflichtungserklärungen werden dann zur Sommersitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vorgelegt und anschließend veröffentlicht.

In der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hatten sich Bund und Länder Mitte 2019 auf insgesamt vier Pakte zur Wissenschaftsförderung – darunter der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ – mit einem jährlichen Fördervolumen von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro geeinigt, davon rund 3 Milliarden von Bundesseite.

Quelle: stmwk.bayern.de

Von redaktion