München:
Huml: Gesetz zur Landarztquote tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft – Bayerns Gesundheitsministerin: Zum Wintersemester starten die ausgewählten Studentinnen und Studenten
Das Gesetz zur neuen Landarztquote tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Huml erläuterte: „Das Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) bildet die Basis für das anschließende Bewerbungsverfahren. Die über die Landarztquote ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten können ihr Studium im Wintersemester an allen medizinischen Fakultäten in Bayern beginnen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Es werden sich künftig mehr Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit im ländlichen Raum entscheiden. Damit stärken wir auch das Ziel gleicher Lebensverhältnisse in Bayern. Zugleich bieten wir jungen Leuten ohne Einserabitur die Möglichkeit eines Medizinstudiums.“
Huml betonte: „Konkret werden bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben – das sind rund 110 Studienplätze jährlich. Dafür verpflichten sie sich, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Es ist zu erwarten, dass viele dabei eine enge Bindung an ihren Arbeitsort aufbauen und auch nach den zehn Jahren dort bleiben werden.“
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Administration und das Monitoring zuständig. Das erste Bewerbungsverfahren soll im Februar 2020 stattfinden, das erste Auswahlverfahren dann im Frühjahr/Sommer 2020. Im Wintersemester 2020/2021 können die ersten erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium beginnen.
Das Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) sieht ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.
Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. Daran nehmen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber teil, die sich in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben. Die Regelungen zur Landarztquote im Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und bilden damit die Basis für das anschließende Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Die über die Landarztquote ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten beginnen ihr Studium jeweils im Wintersemester an allen medizinischen Fakultäten in Bayern.
Quelle: stmgp.bayern.de