Berlin:
Schulze: Atomausstieg geht planmäßig voran
Block 2 des AKW Philippsburg geht bis Jahresende vom Netz
Der zweite Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg geht
spätestens zum 31.Dezember 2019 endgültig vom Netz. Damit wird ein
weiterer Schritt des 2011 gesetzlich beschlossenen Atomausstiegs vollzogen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Atomausstieg macht unser Land
sicherer. Und er hilft, radioaktiven Abfall zu vermeiden, der 30.000
künftige Generationen belastet. Im Vergleich zur Laufzeitverlängerung von
2010 vermeidet der 2011 beschlossene Atomausstieg radioaktive Abfälle in
einer Größenordnung von rund 500 Castor-Behältern. Der Atomkonsens steht
felsenfest, der Atomausstieg geht planmäßig voran. Gerade in Zeiten, in
denen einzelne die Atomkraft als vermeintlichen Klima-Retter propagieren,
ist es wichtig zu betonen: Die Atomkraft löst kein einziges Problem, aber
sie schafft neue Probleme für eine Million Jahre. Der Atomkonsens bietet
der deutschen Energiewirtschaft seit acht Jahren Verlässlichkeit und
Planbarkeit. Er ist auch die Grundlage, um zu einer tragfähigen Lösung
der Endlagerfrage zu kommen.“
Am Standort des Atomkraftwerks Philippsburg wurden zwei Kraftwerksblöcke
errichtet. Block 1 wurde bereits im Jahr 2011 endgültig abgeschaltet und
hat im Jahr 2018 eine erste Stilllegungs-und Abbaugenehmigung erhalten.
Block 2 ging Mitte der 1980er Jahre in Betrieb, hat bereits am 17. Dezember
2019 eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erhalten und wird nun
spätestens zum Jahresende abgeschaltet.
Das Atomgesetz sieht vor, dass nach der Abschaltung von Block 2 des
Atomkraftwerks Philippsburg für die verbliebenen Atomkraftwerke Grohnde,
Gundremmingen C und Brokdorf spätestens am 31. Dezember 2021 sowie Isar 2,
Emsland und Neckarwestheim II spätestens am 31. Dezember 2022 die
Berechtigung zum Leistungsbetrieb zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur
gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt.
Schulze „Ich danke den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den
Atomkraftwerken, die mit ihrem verantwortlichen Handeln maßgeblich zum
sicheren Betrieb beigetragen haben und auch zu einer sicheren Stilllegung beitragen werden.“
Quelle:bmu.bund.de