München:
Huml: Freistaat unterstützt Kommunen bei der Stärkung der pflegerischen Versorgung und Beratung – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Wir richten 2020 eine landesweite Koordinationsstelle ein
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml stärkt die pflegerische Versorgung und Beratung vor Ort. Huml betonte am Donnerstag anlässlich der Einweihung des kernsanierten Pflegeheims St. Afra in Augsburg: „Die Fäden der pflegerischen Versorgung laufen in den Kommunen zusammen. Daher soll im Laufe des Jahres 2020 eine landesweite Koordinationsstelle eingerichtet werden, die Kommunen bei der Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur vor Ort unterstützt.“
Die Ministerin unterstrich: „Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können – oder durch alternative Wohnprojekte ein neues Zuhause finden. Die Beratung und fachliche Unterstützung wird unter anderem für alle bayerischen Gemeinden, kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke abrufbar sein. Dieses Angebot ist gerade für kleine und kleinste Kommunen wichtig. Denn sie verfügen oft über kaum oder gar keine Ressourcen für die Gestaltung des sozialen Nahraums ihrer pflegebedürftig gewordenen Bürgerinnen und Bürger.“
Die Ministerin verwies zugleich auf das neue Investitionskostenförderprogramm für mehr Pflegeplätze in Bayern: „Wir haben die Menschen im Blick, die Angehörige zu Hause pflegen. Damit sie sich gelegentlich eine Auszeit gönnen können, soll ein Schwerpunkt auf die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen gelegt werden. Zudem fördern wir die Schaffung und Modernisierung von stationären Pflegeplätzen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2019/2020 rund 120 Millionen Euro veranschlagt.“
Huml betonte: „Noch in diesem Jahr startet die Förderung von bis zu 1.000 Pflegeplätzen jährlich. Dies umfasst die Fortentwicklung bestehender Pflegeplätze sowie die Schaffung bedarfsgerechter neuer Pflegeplätze.“
Die Ministerin erläuterte: „Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Förderung von Pflegeplätzen in Heimen gelegt, die sich in den sozialen Nahraum öffnen. Letzteres kann das Angebot von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen umfassen, aber auch zum Beispiel einen offenen Mittagstisch, haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Begegnungsstätte.“
Huml ergänzte: „Darüber hinaus setze ich mich dafür ein, dass Bayerns Kommunen sich stärker in der Pflegeberatung engagieren können. Wir wollen die Pflegeberatung vor Ort verbessern, indem wir den Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten einräumen. Denn die besten und vor allem passendsten Lösungen lassen sich direkt vor Ort finden.“
Die Ministerin unterstrich: „Durch das bis Ende 2021 befristete Initiativrecht werden Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte von den Pflege- und Krankenkassen verlangen können, dass eine Vereinbarung zur Errichtung eines Pflegestützpunktes getroffen wird. Neu ist, dass die Kommunen nicht auf entsprechende Planungen der Kassen angewiesen sind. Allerdings müssen die Kommunen von ihrem Recht aktiv Gebrauch machen.“
Huml betonte: „Zusätzlich werden wir den Aufbau von neuen Pflegestützpunkten sowie die verstärkte Vernetzung und den Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte auch finanziell fördern. Hierfür stehen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung. Klar ist: Die bundesrechtlichen Vorgaben und die flankierenden Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung können nur den Rahmen bilden. Es kommt darauf an, dass die Akteure vor Ort die Initiative ergreifen, die neuen Instrumente aktiv nutzen sowie die Vernetzung mit den bereits vorhandenen Beratungsstrukturen in der Pflege, insbesondere den gut etablierten Fachstellen für pflegende Angehörige, weiter ausbauen und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Dabei müssen alle Betroffenen einschließlich der professionellen und ehrenamtlichen Pflegekräfte eingebunden werden, über die Sektorengrenzen hinweg.“
Quelle:stmgp.bayern.de