München:

Bayern mit Initiativen bei der Justizministerkonferenz erfolgreich / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Wir müssen Betreiber sozialer Netzwerke im Kampf gegen Hass im Netz stärker in die Pflicht nehmen / Auskunftspflicht nützt wenig, wenn Daten bereits gelöscht sind“

Bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin war Bayern mit wichtigen Initiativen erfolgreich.

I. Bekämpfung von Hass im Netz

Die Konferenz hat sich auf Initiative Bayerns dem Thema „Hass im Netz“ angenommen. „Hass und Hetze im Internet müssen mit aller Entschlossenheit bekämpft werden. Dafür müssen wir auch die sozialen Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. Die Erwartungshaltung ist klar: Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden müssen ohne Wenn und Aber beantwortet werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn Netzwerkbetreiber unter Verweis auf unternehmensinterne Richtlinien Auskünfte verweigern“, so Eisenreich. „Die Bundesregierung ist gefordert, ihren Einfluss gegenüber den sozialen Netzwerken auszuüben und deren Kooperation bei der Verfolgung von Hasskriminalität unmissverständlich einzufordern.“

Die Konferenz hat sich auf Initiative Bayerns dafür ausgesprochen, dass bei der Evaluierung des NetzDG geprüft wird, wie die Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden auf relevante Daten bei einem Anfangsverdacht einer Straftat verbessert werden können. Zudem soll eine Anzeigepflicht der sozialen Netzwerke bei schwerwiegenden und offensichtlich verwirklichten Straftaten geprüft werden.

Darüber hinaus hat sich die Justizministerkonferenz auf Vorschlag Bayerns dafür ausgesprochen, eine Erweiterung der Löschpflichten für Plattformbetreiber zu prüfen. Eisenreich verweist auf die Spielräume, die der EuGH mit seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 eröffnet hat. Eisenreich: „Netzwerkbetreiber sollten künftig verpflichtet sein, nicht nur einen konkret gemeldeten rechtswidrigen Post zu löschen, sondern auch wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Posts. Eine solche erweiterte Löschpflicht soll sich künftig nicht erst aus einer Gerichtsentscheidung, sondern muss sich bereits unmittelbar aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergeben. Betroffene sollten eine Welle von Beleidigungen und Hasskommentaren mit nur einer einzigen Beschwerde beim Diensteanbieter stoppen können.“

II. Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung

Um in der digitalen Welt auch an die Täter heranzukommen, hat sich die Konferenz auf bayerische Initiative auch für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. „Die klarste Auskunftspflicht nützt wenig, wenn die Daten bereits gelöscht sind“, so der bayerische Justizminister. „Um strafbare Hasskommentare oder andere Straftaten in der Anonymität des Internets effektiv verfolgen zu können, müssen wir herausfinden können, wer hinter den Handlungen im Netz steht.“

III. Insolvenzsicherung bei Reiseveranstaltern

Zudem hat sich Bayern erfolgreich dafür eingesetzt, dass Pauschalreisende besser vor der Insolvenz von Reiseveranstaltern geschützt werden. Derzeit kann der Versicherer seine Haftung vertraglich auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen. Auf bayerische Initiative haben sich die Justizministerinnen und Justizminister einstimmig für die Prüfung einer Anpassung dieser Haftungsobergrenze ausgesprochen. „Eine Insolvenzsicherung, die den Reisenden teilweise auf seinen Kosten sitzen lässt, verfehlt ihren Zweck. Ein ‚Sicherungsschein‘ darf sich nicht als ‚Scheinsicherung‘ entpuppen. Der Gesetzgeber hatte bislang frühere Insolvenzschäden im Blick, die noch deutlich niedriger waren als heute. Die Thomas-Cook-Pleite zeigt aber: Heute können bei demselben Versicherer weit höhere versicherte Schäden in einem Geschäftsjahr entstehen. Wir müssen die 110-Millionen-Grenze korrigieren und an die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen. Hier ist der Bund in der Pflicht“, so Eisenreich.

IV. Reform des Wohnungseigentumsrechts

Eisenreich abschließend: „Wir haben auf dieser Konferenz viel erreicht. Auch der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsrechts wurde positiv aufgenommen. Auf über 100 Seiten wird dargestellt, wie ein modernes WEG aussehen könnte – mit Vorschlägen zum leichteren Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zur Digitalisierung. Nun ist das BMJV am Zug.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion