Berlin:
Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz
(GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm
2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues,
einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten,
an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von
Gebäuden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Vorhaben heute
auf den Weg bringen konnten. Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass Bauen und Wohnen
bezahlbar sein und bleiben müssen. Daran halten wir uns. Das Gebäudeenergiegesetz setzt
Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial um.
Gleichzeitig machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms
2030.“
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die Vorschriften für
energetisches Bauen und Sanieren vereinheitlicht. Das sorgt für Klarheit und weniger Bürokratie.
Mit Blick auf die klima- und wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung ist dies ein wichtiges
Signal für alle, die ein Haus planen, bauen oder sanieren wollen.“
Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die heute noch
separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren
Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug werden wesentlich
erleichtert. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer ist mit der Einführung
eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem
„Modellgebäudeverfahren“ können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für
den Nachweis erforderlich sind.
Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und
die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.
Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert und wird nicht
verschärft.
Den Gesetzentwurf finden Sie .
Eine Kurzzusammenfassung zum Gesetzentwurf finden Sie .
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191023-bundeskabinett-hat-den-gesetzentwurf-fuer-das-gebaeudeenergiegesetz-beschlossen.html
Quelle:bmwi.bund.de