München:
Merk schlägt Verschärfung des Stalking-Paragraphen vor / „Für die Opfer und ihre Angehörigen dringend notwendig“
Anlässlich eines Verfahrens vor dem Landgericht
Augsburg gegen einen Stalker, der gestern gestand,
nach monatelangem Stalken seiner früheren Lebensgefährtin
deren neuen Partner ermordet zu haben, hat Bayerns
Justizministerin Dr. Beate Merk nachdrücklich an ihre
Forderung nach einer Verschärfung des Stalking-Paragraphen
erinnert.
„Zu dem Einzelfall
kann und möchte ich nichts sagen“, so Merk. „Aber
eines zeigt er wohl ganz deutlich: Stalking ist auch
deshalb so gefährlich, weil es eskalieren und das
Leben des Gestalkten, aber auch von dessen Partner
und Freunden bedrohen kann. Deshalb müssen wir bei
der Bekämpfung des Stalking möglichst früh ansetzen
können. Der Stalking-Paragraph hat aber derzeit noch
entscheidende Schwächen: Er lässt eine psychische
Belastung des Opfers, und sei sie auch noch so stark,
allein nicht ausreichen. Vielmehr muss beim Opfer erst
eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung“
eintreten – das heißt, es muss seine äußere Lebensführung
ändern. Das Opfer, das Stärke zeigt und sich nach
außen nichts anmerken lässt, wird also im Regelfall
nicht geschützt. Hier muss es in Zukunft reichen,
dass das beharrliche Nachstellen „geeignet“ ist, diese
Wirkung herbeizuführen. Dann können wir in derartigen
Fällen auch frühzeitig mit Untersuchungshaft, der
beim Stalking so genannten „Deeskalationshaft“, reagieren.
„Ich bereite hier einen Gesetzentwurf vor, die wir
demnächst breit diskutieren werden“, so Merk. „Hier
muss sich etwas tun – für die Opfer und für ihre
Partner und Angehörige!“
Quelle: stmj.bayern.de