Berlin:
Länder- und Verbändeanhörung zum Strukturstärkungsgesetz eingeleitet
Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern Nachmittag die Länder- und Verbändeanhörung für den
Referentenentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) eingeleitet. Hiermit setzt
das Bundeswirtschaftsministerium die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung“ weiterhin konsequent um.
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat der Bundesregierung im Januar einen
Bericht vorgelegt, wie der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung mit konkreten
wirtschaftlichen Perspektiven für die betroffenen Regionen verbunden werden kann. Die
Bundesregierung hat die Empfehlungen der Kommission geprüft und bereits am 22. Mai 2019 „Eckpunkte
zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorgelegt.
Aufbauend auf diesen Eckpunkten folgt jetzt der Referentenentwurf für das Strukturstärkungsgesetz.
Mit dem Referentenentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) setzt das
Bundeswirtschaftsministerium ein starkes Signal zur Unterstützung der vom Ende der Kohleverstromung
betroffenen Regionen.
Zum einen erhalten die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden
Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Im Strukturstärkungsgesetz wird dafür die rechtliche
Grundlage geschaffen, so dass die Finanzhilfen schnell fließen können. Von diesen Mitteln sind 43 %
für das Lausitzer Revier vorgesehen, 37 % für das Rheinische Revier und 20 % für das Mitteldeutsche
Revier. Die Regionen können mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen
ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs,
der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege.
Weitere Einzelheiten werden nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Braunkohleländern
geregelt.
Zum anderen unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen
Zuständigkeit, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder die Ansiedelung von
Bundeseinrichtungen. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und
schneller ausbauen. Dabei wird ein neu geschaffenes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz
des BMWi eine zentrale Rolle spielen, um einen zügigen Projektfluss zu gewährleisten. Ein neues
Förderprogramm „Zukunft Revier“ soll die Regionen zudem bei konsumtiven, strukturwirksamen Ausgaben
unterstützen. Dieses wird aktuell vom BMWi erarbeitet.
Das neue Mantelgesetz Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen besteht aus dem neuen Stammgesetz
„Investitionsgesetz Kohleregionen“ und weiteren gesetzlichen Änderungen. Der Kern der
Förderarchitektur besteht aus Finanzhilfen für Investitionen der Länder nach 104b GG und aus
bundeseigenen Projekten. Zudem regelt das „Investitionsgesetz Kohleregionen“ die Hilfen für
strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und für das ehemalige Braunkohlerevier
Helmstedt.
Der Referentenentwurf ist hier abrufbar.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190822-laender-und-verbaendeanhoerung-zum-strukturstaerkungsgesetz.html
Quelle:bmwi.bund.de