München:
Huml: Niederlassungsprämie für Hebammen startet im September – Bayerns Gesundheitsministerin will mehr freiberufliche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen gewinnen
Hebammen in Bayern können ab dem 1. September eine Niederlassungsprämie von einmalig 5.000 Euro beantragen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Donnerstag hingewiesen. Huml betonte: „Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mehr freiberufliche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen zu gewinnen und auch künftig eine flächendeckende Hebammenversorgung in Bayern zu gewährleisten. Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen. Aus diesem Grund haben wir auch das Gründerpaket für Hebammen auf den Weg gebracht.“
Die Ministerin erläuterte: „Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. Das Verfahren ist möglichst unbürokratisch ausgestaltet.“
Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern ab dem 1. September 2019 oder später nachweisen.
Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Pflege, Markus Schick, unterstrich: „Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Prämie ab September 2019 wird wie beim Bayerischen Hebammenbonus das Landesamt für Pflege übernehmen. Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden.“
Der Antrag für die Niederlassungsprämie kann ab dem 1. September 2019 unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind.
Huml ergänzte: „Das Bayerische Kabinett hat das Gründerpaket für Hebammen in Form einer Niederlassungsprämie im Dezember 2018 beschlossen. Mit der Prämie soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden. Ziel der Staatsregierung ist, mehr Hebammen als bisher für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen.“
Quelle: stmgp.bayern.de